Alles Käse? "Geschmack lässt sich nicht schützen"

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Von Stefan Grobe
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Der Geschmack eines Lebensmittels kann nicht urheberrechtlich geschützt werden

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Der Geschmack eines Lebensmittels kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht urheberrechtlich geschützt werden.

Hintergrund ist eine Klage eines niederländischen Frischkäse-Herstellers, der seine Rechte am Geschmack seines Käses durch einen Konkurrenten verletzt sah.

Geschmack könne aber nicht als "Werk" eingestuft werden, urteilten die Luxemburger Richter. Das sei für Urheberschutz jedoch notwendig.

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