„Erhebliche Korrosionsschäden“: Flugverbot für Ju 52

In der Schweiz hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt ein Flugverbot für Maschinen vom Typ Ju 52 erlassen. Als Grund wurden schwerwiegende strukturelle Schäden an den Flügeln und am Unterboden genannt.
Die beiden letzten flugfähigen Maschinen dieser Bauart sind in Dübendorf im Kanton Zürich stationiert. Die Mängel wurden bei den Untersuchungen in Folge des Ju-Absturzes vom 4. August in der Nähe von Flims festgestellt. „An Holmen, Scharnieren, Beschlägen der Tragflügel und im Bereich der Kabinenbodenplatte wurden erhebliche Korrosionsschäden gefunden“, heißt es in dem Bericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST). Die festgestellten Schäden hätten nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch nicht zum Absturz der Maschine der Fluggesellschaft Ju-Air geführt, bei dem 20 Menschen ums Leben kamen, so der Bericht weiter.
Ju-Air hatte die Rundflüge mit den Maschinen nach dem Unfall zunächst ausgesetzt und am 17. August wiederaufgenommen, nachdem zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen eingeführt worden waren.
Zwischenbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle...