225€ Strafe für Lebensmittel-Diebstahl aus Müllcontainern

225€ Strafe für Lebensmittel-Diebstahl aus Müllcontainern
Copyright REUTERS/Fabrizio Bensch
Copyright REUTERS/Fabrizio Bensch
Von Euronews
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button

Je 225 € auf Bewährung müssen zwei Studentinnen zahlen, die aus einer verschlossenen Mülltonne bei einem Supermarkt in Olching Lebensmittel mit nach Hause nehmen wollten.

WERBUNG

Im Juni 2018 hatten zwei Studentinnen aus einer Mülltonne unweit eines Edeka-Marktes in Olching genießbares Essen geholt - und waren dabei von einer Polizeistreife erwischt worden. Vergangene Woche wurden sie zu je 225 Euro auf Bewährung verurteilt - das Amtsgericht Fürstenfeldbruck befand die beiden am Mittwoch wegen gemeinschaftlichen "Diebstahls von weggeworfenen Lebensmitteln" für schuldig. Zudem müssen die beiden acht Stunden Arbeit bei der örtlichen Tafel ableisten. 

Mit Unterschriften für Gesetzesänderung

Mit einer Online-Kampagne machen die beiden sich nun dafür stark, dass ihre Anliegen in der Politik gehört werden. So wollen sie erreichen, dass Lebensmittelmärkte gesetzlich verpflichtet werden, nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum noch genießbare Lebensmittel zu verteilen und so zu verhindern, dass sie in der Tonne landen. Zum anderen setzen sie sich dafür ein, dass das sogenannte "Containern", also der Suche nach Genießbarem in der Mülltonne, nicht länger strafrechtlich verfolgt wird, wie es derzeit in Deutschland der Fall ist. Konkrete Vorschläge zu einer entsprechenden Gesetzesänderung liegen dem Bundestag in Form der Petition 74584 bereits vor.

Lebensmittel aus dem Müll: Rein rechtlich Supermarkt-Eigentum

Streng genommen gelten selbst die entsorgten Lebensmittel des Supermarktes als dessen Eigentum - und zwar so lange bis die Müllabfuhr die Mülltonnen abholt. Wer also Müll aus der Tonne entnimmt, begeht rein rechtlich "Diebstahl". Besonders schwerwiegend im Fall der beiden Studentinnen: sie hatten die Mülltonne offenbar mit einem Vierkantschlüssel geöffnet, um abgelaufenes Gemüse, Säfte und Milchprodukte zu entnehmen.

Zunächst waren die beiden zu einer Geldstrafe von 1.200 € und dem Ableisten gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden, aber die beiden wehrten sich und legten Widerspruch ein. Sie argumentierten gegen den Vorwurf des Diebstahls - schließlich habe Edeka die Waren bereits entsorgt, deshalb sei dem Supermarkt auch kein Schaden entstanden.

Bewusst gegen Lebensmittelverschwendung

Den beiden Studentinnen ist es ein erklärtes Anliegen, auf Lebensmittelverschwendung in Deutschland aufmerksam zu machen und gegen die "Wegwerfmentalität" zu protestieren. Vor ihrem Prozess am Mittwoch, bei dem sie auf einen Freispruch gehofft hatten, organisierten sie eine Kundgebung, bei der "Waren aus der Tonne" verkostet wurden. Denn im Müll landen massenhaft Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, die aber trotzdem noch einwandfrei genießbar sind.

Ob die beiden das noch nicht rechtskräftige Urteil akzeptieren, blieb zunächst unklar.

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Belgien: Aus Brot mach Bier - und wieder Brot

Jedem dritten Arbeitslosen fehlt Geld für vollwertiges Essen

Die Lebensmittelretter