Schock in Mülheim: 12- und 14-Jährige vergewaltigen junge Frau

Schock in Mülheim: 12- und 14-Jährige vergewaltigen junge Frau
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Von Kirsten Ripper mit dpa
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Die Jugendlichen haben eine junge Frau in Mülheim an der Ruhr mit extremer Gewalt in eine Gebüsch gezerrt.

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In Mülheim an der Ruhr haben fünf erst 12 und 14 Jahre alte Jugendliche eine junge Frau mit extremer Gewalt in ein Gebüsch gezerrt und dort sexuell missbraucht. Der Schock über diese Tat ist enorm.

Ein Polizeisprecher sagte am Sonntag: "Es war Gewalt im Spiel, massive Gewalt." 

Das Opfer sei verletzt ins Krankenhaus gekommen und werde betreut, berichteten die Ermittler.

Anwohner finden das Opfer - durch ihren Hund aufgeschreckt

Anwohner in Mülheim waren am Freitagabend gegen 22.15 Uhr aufgeschreckt worden, weil ihr Hund unruhig wurde. Sie haben im Grünen hinter ihrem Garten die junge Frau und zwei männliche Personen entdeckt und die Polizei verständigt. Die beiden Verdächtigen seien geflohen, die Anwohner riefen die Polizei und kümmerten sich um das Opfer.

Die Polizei konnte dann die Gruppe der mutmaßlichen Täter ermitteln, laut Polizeibericht haben sie die bulgarische Staatsbürgerschaft. Die beiden 12-Jährigen wurden in Anwesenheit der Eltern von der Polizei angehört und danach noch am Freitagabend ihren Eltern übergeben. Die drei 14-Jährigen mussten die Nacht in der Zelle verbringen und wurden offiziell vernommen. Sie kamen im Laufe des Samstags zurück zu ihren Familien.

Wie umgehen mit so jungen Straftätern?

Ein Sprecher der Stadt sagte, bei den Familien der zwölfjährigen Kinder werde sich am Montag das Jugendamt einschalten und den Familien Hilfe anbieten. Falls die Mitarbeiter den Eindruck gewinnen würden, dass die Familien mit der Situation nicht fertig werden, sei auch ein aktives Eingreifen bis hin zur Entnahme der Kinder aus den Familien möglich. In jedem Fall rate die Stadt den Eltern, die Kinder in der kommenden Woche nicht zur Schule zu schicken. Danach beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien.

Die Justiz hat aber Probleme mit so jungen Straftätern: Kinder gelten vor ihrem 14. Geburtstag in Deutschland als strafunmündig und können nicht vor Gericht gestellt werden.

Im vergangenen Jahr hatten acht Jugendliche eine 13-Jährige in Velber bei Wuppertal überfallen.

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