In Deutschland hat der harte Lockdown begonnen, vorerst geht er bis zum 10. Januar

Das verlassene Brandenburger Tor in Berlin.
Das verlassene Brandenburger Tor in Berlin. Copyright Paul Zinken/(c) Copyright 2020, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Copyright Paul Zinken/(c) Copyright 2020, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Von Euronews mit dpa
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button

In Deutschland hat der harte Lockdown begonnen, vorerst geht er bis zum 10. Januar.

Die Rückkehr der Corona-Frisur

WERBUNG

In ganz Deutschland hat der harte Lockdown begonnen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Von diesem Mittwoch an gelten vorerst bis zum 10. Januar entsprechende Verordnungen in den Bundesländern.

  • Einzelhandelsgeschäfte müssen schließen
  • Ausnahmen gelten nur für Läden, die den täglichen Bedarf decken.
  • Schulen und Kitas bleiben grundsätzlich zu oder die Präsenzpflicht ist ausgesetzt.
  • Auch Friseurgeschäfte und andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege dürfen nicht mehr öffnen.

Mit den harten Einschränkungen wollen Bund und Länder erreichen, dass die Welle der Neuansteckungen in Deutschland gebrochen wird. Ziel ist es, die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche auf maximal 50 zu bringen, um die Kontaktnachverfolgung wieder möglich zu machen. Am Dienstag lag diese sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz nach den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 173,7. Mit der Senkung des Werts soll auch verhindert werden, dass die Kliniken überlastet werden, insbesondere die Intensivstationen.

Ausnahmen für Weihnachten

  • Private Treffen sind vorerst weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt.
  • Es dürfen höchstens fünf Personen zusammenkommen.
  • Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
  • Nur vom 24. bis 26. Dezember gilt eine Sonderregelung.

"Im engsten Familienkreis können Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen (zzgl. Kinder bis 14 Jahre) möglich sein, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahre bedeutet", schreibt die Bundesregierung auf ihrer Webseite.

Die genaue Ausgestaltung ist aber wie immer Sache der Bundesländer, die das entsprechend in ihren jeweiligen Corona-Verordnungen regeln. Generell gilt: Die Schulen sind geschlossen oder die Präsenzpflicht ist ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Kitas bleiben ebenfalls geschlossen. Eine Notfallbetreuung ist möglich. Im Einzelhandel gelten Ausnahmen etwa für Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Poststellen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich am Sonntag angesichts der schnell steigenden Infektionszahlen mit den Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer auf diese drastischen Schritte verständigt. Sie sind zunächst bis zum 10. Januar befristet. Am 5. Januar wollen Bund und Länder gemeinsam eine Bestandsaufnahme machen und über die weitere Marschroute beraten.

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Was ist zu tun? Das fordern 300 ForscherInnen im Kampf gegen Covid-19

Hofbräu Berlin von 10 bis 16 Uhr für Obdachlose geöffnet

Corona in Europa: Dänemark dicht - 698 weitere Todesfälle in Deutschland