Was darf Künstliche Intelligenz? EU legt Regulierungsvorschlag vor

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Von Aida Sanchez Alonso
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Künstliche Intelligenz - das hat nichts mit futuristischen Robotern zu tun, sondern mit Alltagstechnologien. An diesem Mittwoch präsentiert die EU-Kommission erstmals überhaupt einen Regulierungsvorschlag für Künstliche Intelligenz.

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Künstliche Intelligenz - das hat nichts mit futuristischen Robotern zu tun, sondern mit Alltagstechnologien. An diesem Mittwoch präsentiert die EU-Kommission erstmals überhaupt einen Regulierungsvorschlag für Künstliche Intelligenz.

Allerdings finanziert sie bereits seit Jahren Projekte, die diese Technologien integrieren. Eines davon ist HumanITcare.

Eine medizinische Plattform, die Daten von Patienten sammelt und über praktische Geräte wie Armbänder zugänglich macht. Verschlechtert sich der Zustand eines Patienten, wird ein Alarm ausgelöst und der Arzt sofort informiert.

Künstliche Intelligenz mache dies erst möglich, so die Gründerin von HumanITcare, Núria Pastor. Der Arzt werde nicht nur sofort über einen Vorfall unterrichtet, sondern er habe gleichzeitig das gesamte Krankenbild vor Augen und könne eine Behandlung anordnen, basierend auf den Daten der Plattform.

Künstliche Intelligenz erlaubt es Maschinen, eine spezifische Situation zu analysieren und Entscheidungen für bestimmte Ziele zu treffen. Allerdings gibt es Risiken. So kann Künstliche Intelligenz auch zur Kontrolle der Bürger eingesetzt werden - wie in China.

Sie kann Alltagsaufgaben effizienter lösen, aber auch Vorurteile reproduzieren. Um das zu verhindern, will das Europäische Parlament sicherstellen, dass letzte Entscheidungen immer von Menschen getroffen werden.

Künstliche Intelligenz müsse stets die Perspektive des Menschen im Mittelpunkt haben, sagt der spanische Sozialdemokrat Ibán García del Blanco. Sie müsse der Entwicklung des Menschen dienen und der Allgemeinheit nutzen. Schließlich müssten Grundrechte bei der Anwendung respektiert werden.

Doch besteht die Gefahr der Überregulierung, was der technologischen Entwicklung schaden könnte. Deswegen wird in den USA ein gegensätzlicher Ansatz gewählt.

Beim Thema Überregulierung dächten viele Menschen an die Begrenzung wirtschaftlichen Wachstums, meint der Ethik-Professor John Tasioulas von der Universität Oxford. Doch gehe es nicht nur um wirtschaftlichen Wohlstand, sondern auch um Grundrechte. Oft begrenze aber der Respekt von Grundrechten die wirtschaftliche Expansion.

Die Europäische Kommission hofft, dass ihr Regulierungsvorschlag beispielgebend auch für andere sein kann - wie schon beim Datenschutzgesetz.

Journalist • Stefan Grobe

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