Ab 01. Juli gilt es: Das müssen Sie zum EU-Impfzertifikat wissen

Ab 01. Juli gilt es: Das müssen Sie zum EU-Impfzertifikat wissen
Copyright Christophe Licoppe/ European Union, 2021
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Ab dem 1. Juli kann mit dem digitalen Impfpass der volle Corona-Schutz nachgewiesen werden. Damit sollen Reisen und Pendeln in Europa wieder einfacher werden.

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An diesem Donnerstag startet das EU-Impfzertifikat offiziell. Damit soll vieles im Urlaub einfacher werden.

Neben dem gelben Impfausweis in Papierform können vollständig Geimpfte sich nun die CovPass-App auf ihre Mobiltelefone laden und dort Impfnachweise in digitaler Form hinterlegen. Das gleiche geht auch mit einem Update der Corona-Warn-App. Um sein digitales Impfzertifikat einzulesen, benötigt man einen QR-Code, den man nach der Corona-Impfung in der Arztpraxis oder im Impfzentrum erhält.

Die knapp 30 Millionen Menschen, die bereits vollständig geimpft sind, können ihren digitalen Nachweis dort erhalten, wo sie geimpft wurden, also im Impfzentrum oder in ihrer Arztpraxis. Das Gesundheitsministerium weist im Internet darauf hin, dass man sich diesen vom Impfzentrum auch per Post zuschicken lassen kann.

Antworten auf Fragen rund um das digitale Impfzertifikat gibt die Webseite des deutschen Gesundheitsministeriums.

Was ist der digitale Impfnachweis?

Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um Corona-Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte können damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff bequem auf ihren Smartphones – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App – digital speichern.

Wo finden Bürgerinnen und Bürger Informationen zur CovPass-App und dem Impfzertifikat?

Informationen zum digitalen Impfnachweis und zu den Apps hat das RKI hier zusammengestellt.

Weietre Infos finden Sie zum Beispiel beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland:

Wie funktioniert der digitale Impfnachweis?

Der digitale Impfnachweis wird in der Arztpraxis oder in einem Impfzentrum generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer auf einem Papierausdruck mitbekommen und später mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App einscannen und nutzen können. Die App speichert die Impfbescheinigung nur lokal auf dem Smartphone.

Wo bekommt man den digitalen Impfnachweis?

Bürgerinnen und Bürger können in den bekannten Appstores die CovPass-App herunterladen, um die Impfzertifikate (QR-Codes) einzuscannen. So können sie bei Bedarf ihren vollständigen Impfschutz per QR-Code in der App vorzeigen. Zugleich erfolgt ein Update der Corona-Warn-App, die ebenfalls die Möglichkeit des Einscannens und Verwaltens der digitalen Impfzertifikate (QR-Codes) bietet. Bürgerinnen und Bürger sollten die ausgehändigten QR-Codes aufbewahren, um sie bei Bedarf erneut einscannen zu können (z.B. bei einem Handywechsel).

Ab wann steht der digitale Impfnachweis zur Verfügung?

Der Rollout des digitalen Impfnachweises hat begonnen. Das bedeutet, die Impfzertifikate werden als QR-Code von nun an schrittweise von den Impfzentren, Ärzten und Apotheken ausgestellt.

Wie wird der Nachweis einer Impfung geprüft?

Das Impfzertifikat (QR-Code) wird z.B. über die CovPass App oder die Corona-Warn-App (CWA) digital oder alternativ durch den beim Impfen erhaltenen Ausdruck des QR-Codes genutzt. Das Impfzertifikat enthält nur Informationen zum Impfstatus, den Namen des Geimpften, das Geburtsdatum sowie Impfstoff, Impfdatum und Impfdosis. Für Dienstleister, die den Impfstatus überprüfen möchten, gibt es eine Prüf-App. Damit kann der Impfstatus ähnlich wie ein Barcode eines Flug- oder Bahntickets gescannt werden. Alternativ bleibt auch ein Nachweis mit dem analogen Impfpass möglich.

Wie soll ein Missbrauch verhindert werden?

Der digitale Impfnachweis darf nur von autorisierten Personen in Impfzentren, Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern ausgestellt werden. Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist - wie in der analogen Welt auch – ggf. ergänzend ein Lichtbildausweis vorzulegen. Der digitale Impfnachweis ist kryptographisch vor Veränderungen geschützt.

Was ist mit Personen, die bereits geimpft sind. Bekommen die auch einen digitalen Impfnachweis?

Ja. Dort, wo die Impfung erfolgte, kann nachträglich der QR-Code ausgestellt werden. Für bereits vollständig Geimpfte, die sich in einem Impfzentrum haben impfen lassen, werden die QR-Codes in der überwiegenden Zahl der Bundeländer per Post nachversandt oder durch Online-Portale zur Verfügung gestellt. Ergänzend können auch Apothekerinnen und Apotheker sowie Ärztinnen und Ärzte nachträglich Impfnachweise ausstellen.

Wie wird dabei sichergestellt, dass die Informationen aus dem gelben Impfheft echt und nicht gefälscht sind?

Bei der Prüfung der analogen Impfpässe ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Das gilt sowohl dann, wenn der analoge Impfpass genutzt wird, um z. B. Geschäfte zu betreten. Und es gilt auch dann, wenn die Informationen von dem analogen in einen digitalen Impfpass übertragen werden. Die Fälschung von Impfpässen ist strafbewehrt. Das gilt für analoge wie für digitale Impfdokumente.

Bekommen Ärzte und Apotheker eine Vergütung für die Ausstellung der Impfnachweise?

Ja, Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker erhalten eine Vergütung, die in der Corona-Impfverordnung geregelt ist.

Kann man auch im digitalen Impfnachweis speichern, dass man bereits infiziert war oder negativ getestet wurde?

Auch negative Tests oder eine durchgemachte Infektion werden sich zukünftig in der CovPass App und auch CWA in der nächsten Entwicklungsstufe (bis Ende Juni) als Testzertifikat bzw. Genesenenzertifikat hinterlegen lassen. Anspruch auf ein Genesenenzertifikat haben alle Personen, die eine Infektion mit dem Coronavrus SARS-CoV-2 durchgemacht haben. Voraussetzung ist der Nachweis eines PCR-Test-Ergebnisses. Der PCR-Test darf maximal sechs Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Liegt dieses nicht mehr vor, kann man sich die Nachweise neu ausstellen lassen. Das Genesenenzertifikat kann durch die Person, die einen Test durchführen oder überwachen darf bzw. durch jede Ärztin/Apothekerin oder jeden Arzt/Apotheker ausgestellt werden.

Wo werden Daten beim digitalen Impfnachweis gespeichert?

Alle digitalen Impfnachweise werden nur temporär im Impfprotokollierungssystem erstellt und anschließend gelöscht. Dauerhaft gespeichert werden sie nur dezentral auf den Smartphones der Nutzer.

Ist ein zentrales Impfregister geplant?

Nein, jeder kann selbst entscheiden, ob und wann er diese Daten löscht.

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Wie werden die digitalen Impfnachweise von Kindern gespeichert?

Digitale Impfnachweise von Kindern oder Partnern können zusammen auf einem Smartphone gespeichert werden.

Wer hat den digitalen Impfnachweis entwickelt?

Der digitale Impfnachweis ist ein Projekt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Anwendung wurde von den Unternehmen UBIRCH, IBM Deutschland, govdigital und Bechtle entwickelt. Das Robert Koch-Institut ist als Herausgeber verantwortlich für die Ausgestaltung der Anwendung sowie für die sorgfältige Prüfung der Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit.

Warum wurde kein EU-weites Projekt für ein Zertifikat ausgeschrieben?

Eine gemeinsame EU-Ausschreibung hätte zu viel Zeit benötigt und wäre aufgrund der unterschiedlichen Impfinformationssysteme in den Mitgliedstaaten auch schwierig umzusetzen gewesen. Beim EU-Ansatz geht es um die Regelung eines Anerkennungsrahmens. Bei der Umsetzung des Digitalen Impfnachweises in Deutschland wurden und werden die EU-Vorgaben von vornherein berücksichtigt.

Kann man mit dem digitalen Impfnachweis innerhalb Europas problemlos reisen?

Mit dem CovPass setzt Deutschland das europäische Zertifikat in Deutschland um. Deutschland ist auch bereits an den sogenannten europäischen Gateway-Server angeschlossen. Damit können die Zertifikate grenzüberschreitend genutzt werden.

Kann man mit dem digitalen Impfnachweis international problemlos reisen?

Zur Anerkennung von Impfungen auf internationaler Ebene (außerhalb der EU) laufen derzeit noch die Gespräche.

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Ist der gelbe analoge Impfausweis jetzt noch gültig?

Ja. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ weiterhin möglich und gültig.

Sehen Sie hier die Erklärung zum digitalen Impfpass vom deutschen Gesundheitsminister Jens Spahn und RKI-Präsident Lothar Wieler im Live-Stream:

Zuvor hatte das Europäische Parlament hat auf der seiner Plenarsitzung die endgültige Zustimmung zum sogenannten Europäischen Covid-Zertifikat geben. Nach monatelangen Verhandlungen und den unterschiedlichsten Stellungnahmen blieben viele Fragen offen.

Shona Murray hat für Euronews bei zwei Europaabgeordneten nachgehakt, beim Vorsitzenden des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, Juan Fernando López Aguilar (JFLA) und beim langjährigen, und einflussreichen Ausschussmitglied Sophie in 't Veld (SIV):

Wann können wir das Zertifikat nutzen?

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JFLA: "Es tritt am 1. Juli in Kraft."

SIV: "Einige Mitgliedstaaten könnten entscheiden, es später einzuführen, aber wir hoffen, dass sie sicherstellen, dass es ab dem 1.Juli erhältlich ist."

Wo kann man es bekommen, und was wird es kosten?

JFLA: "Im Prinzip soll es automatisch und kostenlos sein. Die Kostenfreiheit ist ein entscheidendes Prinzip für die EU."

SIV: "Wo es erhältlich ist, hängt von den Mitgliedsstaaten ab, die ihr eigenes Verteilungssystem für die Zertifikate haben."

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Was passiert, wenn ich nicht geimpft bin?

JFLA: "Kinder oder Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, haben das Recht eine Impfung abzulehnen. Sie ist nicht verpflichtend."

SIV: "Es gibt drei Wege, das Zertifikat zu bekommen: entweder ist man geimpft, oder man hat einen negatives Testergebnis, oder man kann nachweisen, dass man an Covid erkrankt war und nun immun ist."

Was ist mit Kindern. Brauchen sie das Zertifikat auch?

SIV: "Das liegt im Ermessen der Mitgliedsstaaten. Wir Parlamentarier haben uns für eine europaweite Harmonisierung stark gemacht, so dass alle Bürgerinnen und Bürger wissen, was die Regeln sind und wie sie sich vorbereiten können. Aber die Mitgliedsstaaten haben da nicht mitgezogen."

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Was kann man mit dem Zertifikat machen, nur reisen, oder hat es auch andere Funktionen?

JFLA: "Es ermöglicht Bewegungsfreiheit für Personen, aber nicht für Daten. Es beinhaltet Begrenzungen, die verhindern, dass Mitgliedsstaaten die persönlichen Daten für andere Zwecke nutzen als die Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit im Schengenraum."

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