Wieder schärfere Corona-Regel für den Herbst: Maskenpflicht, Tests

Buschmann und Lauterbach stellten die neuen Vorgaben in Berlin vor.
Buschmann und Lauterbach stellten die neuen Vorgaben in Berlin vor. Copyright Wolfgang Kumm/ dpa
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Von Euronews
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Das Kabinett hat das neue Pandemie-Schutzgesetz gebilligt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann haben die Pläne vorgestellt.

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Das Kabinett hat am Mittwoch das neue Pandemie-Schutzgesetz für die erwartete Corona-Welle im Herbst und Winter auf den Weg gebracht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben die Pläne vorgestellt.

Die Bundesregierung pocht angesichts der vorherrschenden hochansteckenden Omikron-Subvariante B2.75 auf eine Maskenpflicht. Der Mund-Nasen-Schutz soll unser Begleiter bleiben, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie auf Reisen im Fern- und Flugverkehr.

Die am Mittwoch vom Kabinett gebilligten Pläne sehen unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen ab dem 1. Oktober vor. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen können. In Kliniken und Pflegeheimen soll bundesweit Maskenpflicht gelten, dort soll man vor dem Zutritt auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.

Bundesländer können strengere Regeln beschließen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erläuterte: "Wir ermöglichen es den Ländern mit einer Maskenpflicht, mit Impfungen, mit Obergrenzen im Innenraum in einem Stufenplan vorzugehen. Das Ziel dieser Maßnahmen ist, dass wir Todesfälle, Long-Covid-Fälle, schwere Verläufe aber auch die Überlastung der Infrastruktur, der Kliniken vermeiden."

Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht zwei Stufen vor: Die Landesregierungen können ohne die Zustimmung ihrer Parlamente etwa eine Maskenpflicht für Busse, Bahnen oder Schulen sowie für die Gastronomie verhängen. Eine Ausnahme von einer Maskenpflicht kann es geben, wenn man beim Besuch von Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie einen negativen Test vorzeigt. Zudem können Ausnahmen von der Maskenpflicht erlaubt werden, wenn man nachweisen kann, dass man vollständig geimpft und/oder genesen ist. Das gilt für Personen, deren letzte Impfung oder Covid-19-Erkrankung weniger als drei Monate zurück liegt

Mit Landtagsbeschluss können weitergehende Maßnahmen wie das Einhalten von Abständen zwischen Personen oder Obergrenzen etwa bei Veranstaltungen angeordnet werden. 

Lauterbach schloss aus, dass erneut Schulen geschlossen und Lockdowns verhängt werden.

Die Vorgaben gelten vom 1. Oktober bis zum 7. April.

Keine Ausnahmen und - Buschmann: "Keine Lockdowns mehr"

Unmittelbar vor der heutigen Kabinettsrunde löste noch eine Regierungsdelegation um Kanzler Olaf Scholz scharfe Kritik aus. Im Regierungsflieger nach Kanada hatten Olaf Scholz und Robert Habeck keine Masken getragen. 

Wegen der Kontroverse scheint bei der allgemeinen Maskenpflicht in Flugzeugen das letzte Wort noch nicht gesprochen. Zwar haben sich Scholz und Habeck laut Regierungssprecher den Regeln entsprechend verhalten, denn auf den Flügen der Luftwaffe gelte Test- statt Maskenpflicht. 

Trotzdem fordern in der FDP jetzt einige Lockerungen und auch der liberale Justizminister Marco Buschmann sprach sich jetzt dafür aus: "Politisch würde ich uns empfehlen als Bundesregierung, dass wir überall die gleichen Regeln anwenden, die auch sonst gelten", sagte er in Berlin. "Denn sonst entsteht natürlich das Gefühl, dass man den Bürgerinnen und Bürgern bereit ist, etwas zuzumuten, was man sich selbst nicht zumuten möchte.

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