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"Alle dürfen verreisen": Pistorius kündigt Klarheit zur umstrittenen Sabbatical-Regelung an

Deutsch, gekürzt:  Verteidigungsminister Boris Pistorius spricht bei einer Pressekonferenz während einer NATO-Übung am Wessek-Strand in Putlos, 18. Februar 2025
Deutsch, gekürzt: Verteidigungsminister Boris Pistorius spricht bei einer Pressekonferenz während einer NATO-Übung am Wessek-Strand in Putlos, 18. Februar 2025 Copyright  AP Photo
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Von Nela Heidner
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Eine Reiseregelung bei der Bundeswehr hat Verwirrung ausgelöst – nun äußert sich Verteidigungsminister Boris Pistorius dazu.

Die Aufregung über eine mögliche Genehmigungspflicht für längere Auslandsreisen wehrfähiger Männer war groß.

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Mit Blick auf das neue Wehrdienstgesetz war kritisiert worden, dass grundsätzlich alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren längere Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten.

Obwohl bereits am 1. Januar 2026 in Kraft getreten, erreichte die Änderung im Wehrdienstgesetz, Paragraf 3, erst jetzt eine breite Öffentlichkeit: "Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen", heißt es in Absatz 2.

Nun will Verteidigungsminister Boris Pistorius schnell für Klarheit sorgen und die Regelung gesetzlich nachbessern.

Noch in dieser Woche solle per Verwaltungsvorschrift eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht eingeführt werden, erklärte der SPD-Politiker der dpa. Ziel sei es vor allem, unnötige Bürokratie zu vermeiden.

Pistorius betonte: "Derzeit ändert sich für die Männer nichts: Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen, alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung." Ein längerer Auslandsaufenthalt müsse also auch nicht angezeigt werden.

"Mir sind unbürokratische und handhabbare Verfahren wichtig. In der aktuellen Friedenszeit wird es keine Genehmigungsverfahren geben. Wir setzen die Genehmigungspflicht aus, solange der Wehrdienst freiwillig ist", betonte Pistorius.

"Auslandsreisen müssen also auch nicht angezeigt oder angemeldet werden. Ich habe bereits veranlasst, dass der entsprechende Erlass, an dem meine Fachleute arbeiten, schnell umgesetzt wird."

Zugleich kündigte er an, dass für den Spannungsfall entsprechende Verfahren etabliert würden. Er verteidigte die Regelung in Paragraf 3 des geänderten Wehrpflichtgesetzes. Sie sei nötig – "und zwar vorsorglich".

Pistorius ergänzte, man werde alles tun, "um einen Spannungs- oder Verteidigungsfall zu verhindern", müsse aber zugleich auf den Ernstfall vorbereitet sein: "Denn wenn sich die Sicherheitslage verschlechtern sollte und ein verpflichtender Wehrdienst eingeführt werden müsste, hätten wir eine andere Ausgangslage. Dann wäre es für uns entscheidend zu wissen, wer tatsächlich verfügbar ist und wer nicht."

Formale Meldepflichten bestanden in Deutschland bis zur Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011, wurden jedoch auch damals nicht umgesetzt. Dienstleistungspflichtige Reservisten sind nach Angaben des Verteidigungsministeriums weiterhin verpflichtet, Umzüge zu melden.

Das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat am 1. Januar in Kraft. Kernpunkt ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. Ziel ist es, die Zahl der Freiwilligen für den Truppenausbau von zuletzt rund 180.000 Männern und Frauen um 80.000 auf insgesamt 260.000 aktive Soldaten zu erhöhen.

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