Männer zwischen 17 und 45 müssen längere Auslandsaufenthalte genehmigen lassen. Neu ist diese Pflicht nicht – aber das Gesetz formuliert sie jetzt deutlich klarer. Dadurch wird sie für viele erstmals wirklich relevant.
Seit Beginn des Jahres müssen deutsche Männer zwischen 17 und 45 einen längeren Auslandsaufenthalt über drei Monate bei einem Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen lassen. Die Änderung ist mit dem Neuen Wehrdienstgesetz Anfang 2026 in Kraft getreten.
Ganz neu ist das Gesetz jedoch nicht: bereits 1986 war ein ähnliches Gesetz in Kraft getreten. Im direkten Vergleich zeigt sich, dass die Neufassung des Wehrpflichtgesetzes von 2026 keine grundsätzlich neue Pflicht einführt, sondern die bereits bestehende Regel klarer und moderner formuliert.
Eine bekannte Regel in neuer Fassung
Im Kern bleibt die Drei-Monats-Regel in beiden Fassungen bestehen, aber sie wird im neuen Gesetz deutlich klarer formuliert. Schon 1986 galt, dass ein Auslandsaufenthalt genehmigungspflichtig wird, sobald er sich über drei Monate hinaus erstreckt oder entsprechend verlängert wird. Allerdings war diese Schwelle eher indirekt eingebettet, etwa wenn ein ursprünglich kürzer geplanter Aufenthalt ausgeweitet wird.
In der Fassung von 2026 rückt genau dieser Punkt stärker ins Zentrum: Die Grenze von drei Monaten wird viel früher und expliziter genannt. Inhaltlich ändert sich damit wenig an der eigentlichen Logik – länger als drei Monate bedeutet weiterhin Genehmigungspflicht –, die neue Version macht daraus jedoch eine deutlich sichtbare und unmittelbare Voraussetzung, statt sie wie zuvor eher als Folgefall zu behandeln.
Auf Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios räumte das Verteidigungsministerium ein, dass man für den Ernstfall wissen müsse, wer sich gegebenenfalls im Ausland befindet. Das Gesetz gilt jedoch unabhängig vom Spannungsfall.
Dieser wird durch einen Beschluss des Bundestages mit der Mehrheit seiner Mitglieder festgestellt, wenn eine militärische Bedrohung zwar noch nicht akut eingetreten ist, aber konkret droht. Im Spannungsfall kann die ausgesetzte Wehrpflicht wieder aktiviert werden, sodass Wehrpflichtige erfasst, gemustert und zum Dienst herangezogen werden können.
Gegenüber der ARD betont das Verteidigungsministerium, dass die Regelung erhebliche Auswirkungen auf junge Männer haben könne. Deshalb sollen Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass eine erforderliche Genehmigung faktisch als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig bleibt.
Parallel würde das Ministerium an Ausnahmen arbeiten, um zusätzliche Bürokratie möglichst zu vermeiden. Aus rechtlicher Sicht sieht ARD-Experte Frank Bräutigam darin allerdings kein Entgegenkommen, sondern eine notwendige Korrektur, denn eine Genehmigungspflicht ohne aktive Wehrpflicht greife erheblich in Grundrechte ein.
Kritik und Forderungen aus der Politik
Kritik hagelte es aus der Opposition, sowohl von links, als auch von rechts: die sicherheitspolitische Sprecherin der Grünen, Sara Nanni, forderte auf Anfrage der Welt eine "zügige Klarstellung des Ministeriums", da die Bürger ein Recht darauf haben, schnell zu wissen, ob und falls ja, welche Pflichten sie zu melden hätten.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Nicole Gohlke, schrieb in einem Beitrag auf X, dass sie wisse, warum sie gegen die neue Wehrpflicht gestimmt habe. "Sie bedeutet Militarisierung und Freiheitsentzug. Die neue Regel für junge Männer ist ein Skandal, der zeigt: Autoratirismus und Militarisierung gehen Hand in Hand."
Rüdiger Lucassen, Verteidigungspolitiker der AfD, sagte, dass die Regierung gut beraten wäre, "eine pragmatische Lösung ohne großen Verwaltungsaufwand und unnötige Zumutungen an junge Männer zu erarbeiten". Einen Vorschlag, dem auch der verteidigungspolitische Sprecher der Union, Thomas Erndl, zustimmte.
Im Interview mit der Welt erklärte er, dass solange der Wehrdienst auf Freiwilligkeit basiere, es keinen echten Genehmigungsprozess geben soll. Ihm zufolge sei stattdessen eine "Mittelungspflicht" denkbar.
Deutschland als Einzelfall?
Ein Blick in andere europäische Länder zeigt, dass Deutschland mit der Regel nicht völlig allein steht. In Finnland, Norwegen oder Österreich etwa müssen Wehrpflichtige ebenfalls erreichbar bleiben und Auslandsaufenthalte melden, eine ausdrückliche Genehmigungspflicht wie in Deutschland gibt es dort jedoch nicht.
Ähnlich ist es in der Schweiz, wo ein längerer Aufenthalt im Ausland Auswirkungen auf den Wehrstatus haben kann. Wehrpflichtige Männer, die planen, sich im Ausland niederzulassen, müssen dies melden und entsprechend anders erfasst werden. Je nach Situation kann das bedeuten, dass Pflichten angepasst, aufgeschoben oder durch Ersatzleistungen ersetzt werden.
Strenger geregelt ist es dagegen in Griechenland: Dort kann ein dauerhafter Auslandsaufenthalt ohne geklärten Wehrstatus rechtliche Konsequenzen haben, etwa Probleme bei der Rückkehr oder Einschränkungen bei Dokumenten.
Freiwilligkeit als zentrales Prinzip
In Deutschland basiert das neue Wehrdienstmodell darauf, dass der Dienst selbst freiwillig bleibt, auch wenn Erfassung und Musterung verpflichtend sind. Reicht die Zahl der Freiwilligen nicht aus oder verschärft sich die Lage, kann jederzeit wieder eine verpflichtende Wehrpflicht eingeführt werden.
Allein in diesem Jahr sollen so rund 20.000 Freiwillige rekrutiert werden, wie der Spiegel Anfang des Jahres unter Berufung auf ein Schreiben von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) berichtete.
Eine konkrete Zahl, wie viele freiwillige Rekruten die Bundeswehr jährlich registrieren soll, wollte Pistorius offenbar bislang nicht nennen. Dahinter soll die Absicht gestanden haben, keine konkrete Festlegung zu treffen, die im Verlauf und am Ende des politischen Jahres einer Bewertung unterzogen worden wäre.
Im Vergleich zu 2025 gilt die Zahl 20.000 als ambitioniertes Ziel, da vergangenes Jahr ein Anstieg von rund 12.286 Freiwilligen, circa 16 Prozent mehr als im Vorjahr, gemeldet wurde.