Das Landgericht in Pilsen hat entschieden: Neonazi Marla Svenja Liebich wird nach Deutschland ausgeliefert. Zuvor wehrte sich Liebich dagegen.
Die verurteilte Neonazi Marla Svenja Liebich hatte sich vor Haftantritt aus Deutschland abgesetzt und war dann Anfang April in Tschechien gefasst worden. Nun hat ein Landgericht in Pilsen entschieden, dass Liebich Deutschland ausgeliefert wird.
Nach Zustellung des Bescheids hat Liebich deutschen Medienberichten zufolge acht Tage Zeit, um Beschwerde beim Oberlandesgericht in der Hauptstadt Prag einzulegen. Vor der Entscheidung in Pilsen hatte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die vorsitzende Richterin gestellt, der aber abgelehnt wurde.
Marla Svenja Liebich indentifiziert sich nach eigenen Angaben als Frau. Wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede verurteilt worden war Liebich noch als Mann. Erst nach dem Urteil des Amtsgerichts Halle, das auf 1,5 Jahre Haft lautete, ließ Liebich das im Pass eingetragene Geschlecht auf weiblich ändern. Das seit dem 1. November 2024 gültige Selbstbestimmungsgesetz hatte diese Möglichkeit eröffnet.
Nach der Eintragsänderung war eine Debatte über die Unterbringung Liebichs entfacht. Die Frage: Kann eine als Mann geborene Person, die sich mittlerweile als Frau identifiziert, in einem Männergefängnis einsitzen? Ende August 2025 dann sollte Liebich tatsächlich im Frauengefängnis in Chemnitz untergebracht werden. Doch Liebich ergriff die Flucht, tauchte unter.
Zumindest in Tschechien dürfte Liebich nun zunächst in einer Haftanstalt für Männer untergebracht werden, wie die Bildzeitung zu Wochenanfang in ihrer Onlineausgabe schrieb.
Die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) hatte Liebichs Auslieferung beantragt. Sie wehrte sich dagegen, gab an, sie habe in einem deutschen Männergefängnis um ihr Leben zu fürchten.