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Durchbruch? Koalition einigt sich auf Zuckersteuer ab Juli 2027

Coca-Cola-Dosen stehen am 24. April 2022 in einem Lebensmittelgeschäft in Uniontown im US-Bundesstaat Pennsylvania zum Verkauf.
Coca-Cola-Dosen stehen am 24. April 2022 in einem Lebensmittelgeschäft in Uniontown im US-Bundesstaat Pennsylvania zum Verkauf. -  Copyright  AP Photo
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Von Nela Heidner
Zuerst veröffentlicht am
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Nach wochenlangem Streit hat sich die schwarz-rote Koalition offenbar auf einen Kompromiss zur Zuckersteuer geeinigt. Die Abgabe soll ab dem 1. Juli 2027 für Unternehmen gelten, die jährlich mehr als eine Million Liter zuckerhaltige Getränke abfüllen. Zeitgleich soll auch eine Plastiksteuer kommen.

Ursprünglich war ein früherer Start vorgesehen, aber über die Höhe der Abgabe und die betroffenen Produkte hatte es innerhalb der Bundesregierung erhebliche Meinungsverschiedenheiten gegeben. Mit der nun gemeldeten Einigung scheint zumindest ein zentraler Konfliktpunkt geklärt, berichtet die Bild-Zeitung.

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Eine Million Liter als Grenze

Der nun bekannt gewordene Kompromiss sieht demnach vor, die Steuer auf Unternehmen mit einer jährlichen Abfüllmenge von mehr als einer Million Litern zu begrenzen. Damit könnten kleinere Getränkehersteller von der Abgabe ausgenommen werden. Die Regelung würde insbesondere die Frage entschärfen, wie stark kleinere und mittelständische Betriebe durch zusätzliche steuerliche und bürokratische Anforderungen belastet werden.

Offen bleibt, welche konkreten Steuersätze gelten sollen und wie die Abfüllgrenze im Detail berechnet wird. Auch die endgültigen gesetzlichen Ausnahmen müssen noch geklärt werden.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte zuvor ein gestaffeltes Modell vorgeschlagen, bei dem die Steuerhöhe vom Zuckergehalt eines Getränks abhängen sollte. Der Entwurf sah Abgaben von 26 Cent je Liter bei einem Zuckergehalt von fünf bis unter sieben Gramm pro 100 Milliliter, 32 Cent bei sieben bis unter zehn Gramm und 38 Cent ab zehn Gramm vor.

Ob diese Staffelung unverändert Bestandteil des Kompromisses wird, ist noch nicht bestätigt.

Bei den Grenzwerten für den Zuckergehalt setzte sich laut BILD-Informationen die Union gegen Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) durch. Demnach bleibt es bei den zwei Steuerstufen, die die Kommission zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung empfohlen hatte. Die Union hatte eine Einigung daran geknüpft, dass Klingbeil diese Vorgaben übernimmt. Das Finanzministerium hatte zuvor drei Stufen mit niedrigeren Grenzwerten und höheren Steuersätzen vorgeschlagen. Klingbeil gab in diesem Punkt offenbar nach.

Getränkeindustrie fordert weiterhin das Aus

Die Einigung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Getränke- und Lebensmittelwirtschaft ihren Widerstand gegen die geplante Steuer nochmals verschärft hat. Sechs Branchenverbände forderten Anfang Oktober, das Vorhaben endgültig aufzugeben. Zu ihnen gehören die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg), der Verband Deutscher Mineralbrunnen, der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie, der Deutsche Brauer-Bund und der Verband Private Brauereien Deutschland.

Die Verbände warnen vor höheren Verbraucherpreisen, zusätzlichen Bürokratiekosten und einem aus ihrer Sicht zu knappen Zeitplan. Unternehmen müssten ihre Rezepturen, Produktionsabläufe, Verpackungen, Abrechnungssysteme und Lieferverträge gegebenenfalls an die neuen Vorgaben anpassen. Dafür sei ausreichend Vorlauf erforderlich.

Der Lebensmittelverband Deutschland kritisierte Ende September, dass der damalige Gesetzentwurf ausdrücklich davon ausgegangen sei, die Steuer werde Auswirkungen auf die Verbraucherpreise haben und an die Endkunden weitergegeben werden. Außerdem verwies der Verband auf zusätzliche Kosten für die öffentliche Verwaltung und den Aufbau neuer steuerlicher Verfahren.

Zudem bezweifelten die Verbände den gesundheitspolitischen Nutzen der Steuer und warnten vor zusätzlichen Belastungen für Verbraucher und Unternehmen.

Mit dem nun gemeldeten Starttermin zum 1. Juli 2027 erhalten die Unternehmen zwar mehr Zeit als bei einem Inkrafttreten zu Jahresbeginn, die Kritik der Branche dürfte damit jedoch nicht ausgeräumt sein.

Drohen höhere Preise für Cola und Limonade?

Ob und in welchem Umfang die Steuer an die Verbraucher weitergegeben wird, hängt unter anderem von den endgültigen Steuersätzen und den Preisentscheidungen der Hersteller und Händler ab. Eine automatische Preiserhöhung in einer bestimmten Höhe lässt sich noch nicht beziffern.

Im zuvor diskutierten Entwurf des Finanzministeriums waren Abgaben von bis zu 38 Cent je Liter vorgesehen. Würden diese vollständig weitergegeben, könnte sich das bei einzelnen Getränken deutlich bemerkbar machen: Bei einer Flasche mit 1,5 Litern entspräche die höchste vorgesehene Abgabe rechnerisch 57 Cent. Das wäre die Belastung auf Basis des Entwurfs, nicht eine bestätigte künftige Preissteigerung an der Ladenkasse.

Gesundheitsschutz oder zusätzliche Einnahmequelle?

Befürworter der Zuckersteuer argumentieren, dass höhere Abgaben auf stark gezuckerte Getränke Anreize schaffen könnten, den Zuckergehalt zu reduzieren. Hersteller könnten ihre Rezepturen anpassen, während Verbraucher verstärkt zu weniger stark gezuckerten Alternativen greifen könnten. Langfristig soll dies dazu beitragen, Übergewicht und ernährungsbedingten Erkrankungen entgegenzuwirken.

Die Bundesärztekammer dagegen sprach sich Anfang Oktober für eine zügige Einführung der gestaffelten Abgabe aus. Sie sieht darin ein mögliches Instrument, um den Konsum stark gezuckerter Getränke zu senken und "gesundheitsschädlichen Ernährungsgewohnheiten" entgegenzuwirken.

Die Gegner halten dagegen, dass eine solche Steuer nicht automatisch zu einer gesünderen Ernährung führe. Sie warnen davor, dass vor allem die zusätzlichen Einnahmen des Staates im Vordergrund stehen könnten. Auch die Frage, wie stark Hersteller tatsächlich den Zuckergehalt ihrer Produkte reduzieren würden, ist für die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme entscheidend.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zählt Steuern auf zuckergesüßte Getränke zu den international eingesetzten gesundheitspolitischen Instrumenten.

Einigung beendet den Streit nicht vollständig

Der Streit um die Zuckersteuer hatte sich in den vergangenen Wochen zu einem Streitpunkt innerhalb der Koalition entwickelt. Während Klingbeil an der Einführung festhielt, gab es insbesondere wegen der konkreten Steuersätze und des Verfahrens Widerstand aus Teilen der Union und aus dem Kanzleramt. Anfang Oktober war der damalige Entwurf zunächst auf Kritik gestoßen und musste erneut überarbeitet werden.

Mit dem nun gemeldeten Kompromiss scheint die politische Grundsatzentscheidung für eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke Bestand zu haben. Entscheidend wird nun sein, wie die Bundesregierung die Einigung in einen konkreten Gesetzestext überführt.

Süßstoffe sollen übrigens nach dem bisherigen Stand von der Zuckersteuer ausgenommen bleiben. Allerdings sind auch Süßstoffe gesundheitlich nicht unumstritten: Die Weltgesundheitsorganisation warnt vor möglichen langfristigen Risiken und verweist auf Studien, die Zusammenhänge mit Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen nahelegen. Zudem stufte die Krebsforschungsagentur der WHO Aspartam als möglicherweise krebserregend ein, ein "ursächlicher Zusammenhang" ist bislang jedoch nicht bewiesen.

Die Zuckersteuer soll nach den vorliegenden Informationen am 1. Juli 2027 starten.

Auch die Plastiksteuer soll kommen

Zusätzlich plant die Bundesregierung ab Juli 2027 eine Steuer auf Kunststoffverpackungen. Der Gesetzentwurf sieht eine Abgabe von 550 Euro je Tonne Kunststoff vor, recycelte Kunststoffe sollen auf Antrag steuerlich entlastet werden. Das Finanzministerium erwartet Mehreinnahmen von 670 Millionen Euro im Jahr 2027 und 1,505 Milliarden Euro 2028.

Acht Wirtschaftsverbände und Organisationen, darunter der Handelsverband Deutschland (HDE), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) sowie die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), fordern Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) indes auf, das geplante Gesetzgebungsverfahren zu stoppen: Sie kritisieren das vorgesehene Schnellverfahren und verlangen einen transparenten, ergebnisoffenen Prozess.

Wie bereits bei der geplanten Zuckersteuer soll der Gesetzentwurf als Formulierungshilfe direkt an die Fraktionen von CDU/CSU und SPD gehen, um das Verfahren zu beschleunigen. Dies sei angesichts der Tragweite einer neuen Verbrauchsteuer nicht angemessen, heißt es in einem Schreiben der Verbände an das Kanzleramt.

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