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Zwischen Arbeitnehmerschutz und Gründergeist: Der Streit um EU Inc.

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Von Evi Kiorri
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Die EU will mit "EU Inc." eine einheitliche digitale Gesellschaftsform schaffen, doch ein Streit über Arbeitnehmerrechte bremst das Projekt. Zweimal wurde die Abstimmung im Rechtsausschuss schon abgesagt. Am 5. November soll es erneut versucht werden.

Der Plan der EU für eine einheitliche digitale Gesellschaftsform steckt bei einer heiklen Frage fest, die das Parlament seit Wochen spaltet: Welche Arbeitsrechte gelten, wenn ein Unternehmen in einem Mitgliedstaat gegründet wird, seine Beschäftigten aber in einem anderen arbeiten?

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Der Rat hat seine Verhandlungsposition am 23. Oktober beschlossen. Im Parlament wurde die Abstimmung des Rechtsausschusses über "EU Inc." in diesem Monat bereits zweimal abgesagt, weil sich die Fraktionen nicht auf die Arbeitnehmerbeteiligung einigen konnten. Nun ist für den 5. November eine neue Ausschussabstimmung geplant, die Abstimmung im Plenum soll am 12. November folgen.

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hält die Zusicherung der Kommission, das Arbeitsrecht bleibe unangetastet, nur für einen Teil der Antwort.

Individuelle Rechte gegen kollektive Rechte

Arbeitsrechtsexperten gehen weitgehend davon aus, dass die üblichen individuellen Ansprüche erhalten bleiben. Nach den EU-Regeln zum internationalen Privatrecht kann die Wahl eines anderen nationalen Rechts den Beschäftigten grundsätzlich nicht die zwingenden Schutzvorschriften des Landes nehmen, in dem sie normalerweise arbeiten.

Die Lücke sehen die Gewerkschaften bei Rechten, die an das Unternehmen selbst geknüpft sind, vor allem bei der Mitbestimmung im Aufsichts- oder Verwaltungsrat. Nach dem Vorschlag der Kommission richten sich die Beteiligungsrechte einer EU Inc. nach dem Sitz im Handelsregister. Weil die Gesellschaft diesen Sitz in einem Staat wählen kann, ohne dort ihren tatsächlichen Hauptsitz oder ihre Belegschaft anzusiedeln, könnten Gründer das Mitbestimmungsmodell de facto über den Gründungsort auswählen.

"Wir sehen dieses Risiko durchaus", sagte die stellvertretende EGB-Generalsekretärin Isabelle Schömann gegenüber Euronews. Sie verwies auf Erfahrungen mit den bestehenden Europäischen Gesellschaften. Die Praxis sei etabliert: "Wir haben bereits Belege dafür, dass Unternehmen gezielt nach einer Briefkastenfirma suchen." Nach Daten des Europäischen Gewerkschaftsinstituts seien 63 Prozent der bestehenden Europäischen Gesellschaften (SE) leere Vorratsgesellschaften.

Was die Gewerkschaften fordern

Der EGB will Sicherungen nicht nur in den unverbindlichen Erwägungsgründen, sondern im rechtsverbindlichen Artikeltext verankern. Seine Kernforderungen:

  • Eine Arbeitsort-Regel: Kollektive Rechte und Beteiligungsrechte sollen dort gelten, wo die Beschäftigten gewöhnlich arbeiten. "Europäische Gesetzgebung ist nicht dazu da, bestehenden Schutz für Beschäftigte abzubauen", sagte Schömann.
  • Ein Verschlechterungsverbot: Greifen mehrere nationale Regelungen, soll jeweils das höchste Beteiligungsniveau gelten.
  • Eine Zusammenrechnung der Belegschaft: Beschäftigte in Zweigniederlassungen, Tochterfirmen und kontrollierten Konzernunternehmen sollen bei den nationalen Schwellenwerten für die Mitbestimmung mitgezählt werden. So könnten Unternehmen ihre Belegschaft nicht künstlich aufspalten, um unter diesen Grenzen zu bleiben.
  • Eine Umgehungsklausel: Sie soll künstliche Konstruktionen erfassen, nicht nur die in der Rechtsprechung bisher genannten "gänzlich künstlichen" Gestaltungen.
  • Datenzugang und Durchsetzung: Arbeitsinspektionen und Gewerkschaften sollen Zugang zu Belegschaftsdaten erhalten. Beschäftigte und Gewerkschaften sollen im Land des Arbeitsorts klagen können. Bei schweren Verstößen könnte der EU-Inc.-Status entzogen werden.

Die offenen Hintertüren aus Sicht der Gewerkschaften

Das Mandat des Rates ergänzt eine optionale Schutzklausel für Zweigniederlassungen. Aufnahmestaaten mit eigenen Beteiligungsregeln können sie anwenden. Überschreitet die Belegschaft einer Zweigstelle den dortigen Schwellenwert, muss das ausländische Unternehmen entweder eine lokale Tochter gründen oder gleichwertige Rechte gewähren. Den Gewerkschaften reicht das nicht. Die Regel sei freiwillig, erfasse nur Zweigniederlassungen und nicht die gesamte Konzernstruktur und könnte die Beschäftigten vom Mutterkonzern fernhalten.

Die Missbrauchsklausel erlaubt es den nationalen Behörden, gegen "gänzlich künstliche" Gestaltungen vorzugehen. Sie setzt aber Einzelfallprüfungen im Nachhinein voraus. Ein Unternehmen mit einer gewissen realen Tätigkeit im Registerstaat könnte durchrutschen, selbst wenn es diesen Staat auch gewählt hat, um die Mitbestimmung zu umgehen.

Sorge bereitet den Gewerkschaften auch das Tempo des Verfahrens. "48 Stunden sind zu wenig für die Vorabprüfungen, die jedes Unternehmen durchführen muss", sagte Schömann. Schnelle Löschungen im Register könnten es Beschäftigten unmöglich machen, offene Löhne und Sozialbeiträge nachzuverfolgen.

Ein weiterer Streitpunkt sind Mitarbeiterbeteiligungen in Form von Aktienoptionen. Der EGB pocht darauf, dass sie Löhne nicht ersetzen dürfen. "Die Stromrechnung lässt sich damit nicht bezahlen", sagte Schömann. "Wenn man Talente halten will, muss man diese Talente bezahlen." Der Entwurf des Parlaments sieht vor, Optionsprogramme freiwillig zu lassen und zu verbieten, dass sie Löhne ersetzen oder Sozialbeiträge drücken.

Start-ups: "Es richtig machen"

Start-up-Verbände weisen den Vorwurf zurück, sie wollten den Arbeitsschutz aufweichen. Simon Schaefer, Chef des Start-up-Netzwerks Factory, unterzeichnete am 15. Oktober einen Brief, der die EU-Spitzen davor warnte, die Verhandlungen könnten den Vorschlag inhaltlich aushöhlen. Ihm geht es vor allem darum, die freie Wahl des Verwaltungssitzes zu sichern. Aus seiner Sicht ist das der Kernpunkt, der EU Inc. zu einer echten Alternative zu Delaware machen würde.

Beim Thema Betrug äußerte er sich klar: "Wir unterstützen jede Anstrengung, Betrug zu verhindern." Weiter sagte er: "Wir sind uns mit den Gewerkschaften einig, dass wir Arbeitnehmerrechte nicht missbrauchen wollen."

Schaefer plädiert für gezielte Regeln, etwa ein Verbot, dass Aktienoptionen das Entgelt unter den Mindestlohn drücken, statt ganze Branchen auszuschließen. Eine Verzögerung der Reform nehme er in Kauf, falls sich der Text weiter verschlechtere. "Für uns ist es im Moment fast wichtiger, dass der Vorschlag stimmt, als dass er schnell kommt", sagte er.

Wie es weitergeht

Knackpunkt bleibt die Auffanglösung für den Fall, dass sich Management und Beschäftigte nicht auf eine Form der Beteiligung einigen. Sozialdemokraten und Grüne bestehen auf einer Schutzregel als Standard. Die Fraktion Renew und wirtschaftsnahe Abgeordnete lehnen es dagegen ab, das Mitbestimmungsmodell eines Landes über die Grenzen hinweg zu exportieren.

Ein im Parlament kursierender Kompromissvorschlag würde Unternehmen verpflichten, nach Überschreiten der Schwelle im Aufnahmestaat eine lokale Tochter zu gründen. Er könnte aber den Mutterkonzern im Kern unangetastet lassen. Die Abstimmung am 5. November dürfte zeigen, ob sich dieser Graben überbrücken lässt.

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