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Warum stößt Plan, Frida-Kahlo-Werke nach Spanien zu schicken, auf Protest?

"Diego y yo" ("Diego and I") von Frida Kahlo, ausgestellt im Auktionshaus Sotheby’s in New York, November 2021.
Frida Kahlos Gemälde „Diego y yo“ („Diego und ich“) im Auktionshaus Sotheby's in New York, ausgestellt im November 2021. Copyright  AP Photo
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Von Abdulla Al Dosari
Zuerst veröffentlicht am
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Vertreter der Regierung betonen, die Kunstsammlung komme bis zweitausendachtundzwanzig nach Mexiko zurück. Doch Gegner des Umzugs nach Spanien trauen dem Versprechen nicht.

Zwischen Mexiko und Spanien ist ein Streit um das nationale Kulturerbe entbrannt. Auslöser sind 18 Werke von Frida Kahlo, die nach Spanien gehen sollen. Vorausgegangen war, dass die spanische Bank Santander 160 von 300 Werken bedeutender mexikanischer Künstler aus der Gelman-Sammlung unter ihre Kontrolle gebracht hat.

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Der geplante Transfer von Werken der berühmten mexikanischen Malerin nach Spanien stößt in Mexikos Kunstszene auf heftige Kritik. Eine dauerhafte Verlagerung würde mexikanisches Recht verletzen, denn Werke, die als nationale Kunstdenkmäler eingestuft sind, dürfen Mexiko nicht endgültig verlassen.

Die Sorge wuchs, als Daniel Vega Pérez, Direktor des Museums Faro Santander, der spanischen Tageszeitung El País (Quelle auf Englisch) sagte, die mexikanische Gesetzgebung biete eine gewisse „Flexibilität“. Exportlizenzen ließen sich ohne großen Aufwand verlängern. Er stellte sogar in Aussicht, dass Frida Kahlos Werke dauerhaft in dem Museum zu sehen sein könnten.

Fast 400 mexikanische Künstlerinnen und Künstler, Historiker und Kuratorinnen haben daraufhin einen offenen Brief (Quelle auf Englisch) unterschrieben. Darin werfen sie der Regierung mangelnde Transparenz vor – vor allem bei der Frage, warum Kahlos Werke faktisch dauerhaft außer Landes gehen dürfen, während andere Werke mit derselben Rechtsstellung nur zeitweise ins Ausland verliehen werden.

Die Unterzeichner fordern, dass die Regierung ihre Haltung zur Verlagerung von Kahlos Arbeiten klarstellt und die Öffentlichkeit an Entscheidungen über deren Zukunft beteiligt. So solle ein „verantwortungsvoller Umgang mit dem künstlerischen Erbe“ gesichert und „rechtliche Grauzonen und Verunsicherung in der Bevölkerung“ vermieden werden.

Mexikos Präsidentin Claudia Sheinbaum Pardo verteidigte die Vereinbarung und betonte, die Behörden handelten im Rahmen des Gesetzes. Kulturministerin Claudia Curiel de Icaza erklärte, die Sammlung sei „nicht verkauft worden, sondern werde nur vorübergehend ausgestellt“. Sie sagte (Quelle auf Englisch): „Die Sammlung ist mexikanisch, sie wurde nicht verkauft – sie verlässt das Land nur für eine begrenzte Zeit.“

Auch Santander veröffentlichte eine Stellungnahme (Quelle auf Englisch) und betonte, das Abkommen bedeute „unter keinen Umständen den Erwerb der Sammlung oder ihre endgültige Ausfuhr aus Mexiko“. Die Werke würden „nach Ablauf der befristeten Ausfuhr wieder nach Mexiko zurückkehren“.

Auf Wunsch der mexikanischen Regierung verschob Santander zudem die Eröffnung des Museums Faro Santander von Juni auf September.

Kritiker bleiben jedoch skeptisch. Die Verschiebung löse den Grundkonflikt nicht, heißt es. Medienberichten zufolge läuft die Vereinbarung mit Santander bis 2030 und kann im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden.

Nach aktuellem Stand sollen alle 18 Kahlo-Werke im September nach Spanien gehen. Eine Rückkehr nach Mexiko ist für 2028 vorgesehen.

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