Nach dem jahrelang vertuschten Missbrauch von Schülerinnen und Schülern einer Privatschule in Frankreich hat das Parlament in Paris das sogenannte Bétharram-Gesetz zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen.
Kurz vor Mitternacht haben die Abgeordneten in der Nationalversammlung in Paris den Gesetzentwurf zur "Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalt im schulischen Umfeld" am 1. Juni 2026 einstimmig angenommen. Die 187 anwesenden Parlamentarier votierten für den Text des linken Paul Vannier (La France insoumise) und der liberalen Violette Spillebout (Ensemble pour la République). Parteienübergreifend hatten rund 150 Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen den Vorschlag mitunterzeichnet.
Die Annahme des Vorschlags zum Schutz von Kindern in Schulen und Kitas erfolgt fast drei Jahre nach den Enthüllungen in der sogenannten Bétharram-Affäre und zwei Monate nach den Ankündigungen der Stadt Paris, gegen sexuellen Missbrauch in Kitas und Vorschulen vorzugehen.
Wegen der Vorfälle in der katholischen Privatschule Notre-Dame de Bétharram unweit von Lourdes in Südwest-Frankreich stand auch der ehemalige Premierminister François Bayrou in der Kritik. Seine Frau war Lehrerin an dieser Schule.
Die französische Justiz ermittelt inzwischen auch in einer Reihe von Fällen von mutmaßlichem sexuellen Missbrauch durch Erzieher und Erzieherinnen in Vorschulen und Kitas der Stadt Paris.
Ein Gesetz für die Opfer
"Die Emotion ist riesig. Diese Abstimmung gehört zuerst den Opfern", schrieb die Abgeordnete Violette Spillebout nach der Abstimmung auf X. "Wir stehen an Ihrer Seite", sagte die Politikerin im Plenarsaal an die Betroffenen vor Ort gerichtet, und sie formte dabei mit den Händen ein Herz.
"Dieser Erfolg gehört den Opfern, die diese Gewalt publik gemacht haben, einen starken Befreiungseffekt ausgelöst und weitreichende Gesetzesänderungen ermöglicht haben", erklärte ihr Kollege Paul Vannier auf X. Er forderte die Regierung auf, den Text auf die Tagesordnung des Senats zu setzen. Ziel ist, dass das Gesetzesvorhaben bereits zum Schuljahresbeginn 2026 in Kraft tritt und "die zwölf Millionen Schülerinnen und Schüler unseres Landes schützt".
Nach mehr als einem Jahr parlamentarischer Arbeit bedeutet diese Verabschiedung einen Erfolg für die Opfer. "Zum ersten Mal seit Jahren haben wir einen Text verabschiedet, der das Verhältnis zwischen Staat und vertraglich gebundenen Privatschulen verändert", sagte Paul Vannier nach der Abstimmung.
Der Text sieht einen Gedenktag für die Opfer vor, der jedes Jahr am 19. November begangen werden soll. Außerdem soll die "Verjährungsfrist für das Delikt der Nichtanzeige bestimmter vorsätzlicher Gewalttaten verlängert werden, wenn sie an Minderjährigen begangen werden". Zugleich bestätigt der Entwurf "das Verbot körperlicher Züchtigung und erniedrigender Behandlung".
"Schwarze Liste" von Tatpersonen
Das Gesetzespaket stärkt die Prävention, indem es ein System einer "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vorsieht, die alle drei Jahre erneuert werden muss. Außerdem soll es eine schwarze Liste für Personen geben, deren Verhalten als gefährlich eingestuft wurde; sie verhindert, dass diese in anderen Einrichtungen erneut beschäftigt werden.
Vor allem aber "wird die staatliche Kontrolle über vertraglich gebundene Privatschulen verstärkt". Vorgesehen ist eine verpflichtende Überprüfung alle fünf Jahre. Außerdem wird ein akademischer Rat für Privatschulen geschaffen, der über Vertragskündigungen mitentscheiden kann.
Beichtgeheimnis bleibt bestehen
Die ursprünglich vorgesehene Pflicht für Priester, Fälle von Pädokriminalität, von denen sie im Beichtstuhl erfahren, anzuzeigen, ist dagegen gestrichen worden. Abgeordnete der Rechten und der extremen Rechten hatten sich vehement dagegen gewehrt und auf einen Verstoß gegen das Kirchenrecht verwiesen. Sie brachten Hunderte von Änderungsanträgen ein und gefährdeten damit zunächst die Verabschiedung des gesamten Textes, bis schließlich ein Kompromiss zwischen den Fraktionen gefunden wurde.
Die Passage wurde daraufhin gestrichen; die linken Abgeordneten enthielten sich. So konnte der Gesetzentwurf insgesamt angenommen werden. Gegenüber der Nachrichtenagentur AFP erklärte Paul Vannier, er habe sich "unter diesen Bedingungen" zu einer Enthaltung bereit erklärt, um die übrigen Maßnahmen bereits zum nächsten Schuljahresbeginn im September wirksam werden zu lassen.
Auf franceinfo begrüßte der Bischof von Nanterre, Mgr Matthieu Rougé, dass diese Regelung fallen gelassen wurde. "Das war nicht wirklich das Thema, sie hatte sich eher störend in die Debatte gedrängt", erläuterte er und versicherte, dass "die Wahrung des Beichtgeheimnisses ein Mittel zur Befreiung des Wortes sein kann". Gleichzeitig hob er jedoch die Verabschiedung des Gesetzestextes hervor, der sich "auf die wirklichen Ziele konzentriert".