Die Kritik am Text ist breit gefächert. Rechtsgerichtete Politiker lehnen die Idee grundsätzlich ab. Frühe Unterstützer halten die Endfassung für zu verwässert.
Der französische Senat hat am Mittwoch ein Gesetz zur Regelung des assistierten Sterbens abgelehnt. Es geht zurück an die Nationalversammlung, die es nun auch ohne erneute Zustimmung des Senats verabschieden könnte.
Der Entwurf erlaubt volljährigen Menschen mit unheilbaren Krankheiten, ein tödliches Medikament einzunehmen. Wer dazu körperlich nicht in der Lage ist, könnte sich von Ärztinnen und Ärzten oder Pflegekräften helfen lassen.
Voraussetzung wäre ein Alter über 18 Jahren sowie die französische Staatsbürgerschaft oder ein Wohnsitz in Frankreich.
Ein Behandlungsteam müsste bestätigen, dass eine schwere, unheilbare Krankheit in einem „fortgeschrittenen oder terminalen Stadium“ vorliegt. Die Betroffenen müssten unerträgliche, nicht behandelbare Schmerzen haben und das Medikament aus freiem Willen verlangen.
Menschen mit schweren psychiatrischen Erkrankungen sowie mit neurodegenerativen Leiden wie Alzheimer wären nicht berechtigt.
Der Entwurf sieht auch eine Gewissensklausel vor. Wer nicht mitwirken will, muss den Patientinnen und Patienten die Namen anderer Ärztinnen, Ärzte oder Pflegekräfte nennen.
Vorgestellt wurde das Gesetz 2024. Die Nationalversammlung billigte es im Mai 2025.
Nächste Station wäre die Zustimmung des Senats gewesen. Dort scheiterte es jedoch: 181 stimmten dagegen, 122 dafür.
Die Kritik kommt von rechtskonservativen Politikerinnen und Politikern, die das Vorhaben grundsätzlich ablehnen, ebenso von früheren Befürwortern, denen der Endtext zu verwässert ist.
Am 21. Januar dieses Jahres lehnte der Senat Artikel 4 des Gesetzentwurfs zur medizinischen Hilfe beim Sterben ab. Dieser Artikel definiert die Bedingungen für den Zugang zur Hilfe beim Sterben.
Nach Angaben der sozialistischen Fraktion „machte diese Ablehnung den gesamten Text bedeutungslos“.
Bruno Retailleau, Vorsitzender der liberal-konservativen Partei Les Républicains, erklärte, man brauche kein neues Gesetz zum assistierten Sterben, sondern mehr Mittel, um Palliativversorgung für alle zu sichern.
„Sterbebegleitung heißt begleiten, nicht im Stich lassen“, schrieb Retailleau auf X.
In derselben Sitzung am 28. Januar verabschiedete die Kammer ein Gesetz zur Palliativversorgung, das den Zugang zur Begleitung am Lebensende in ganz Frankreich ausbauen und besser strukturieren soll.
Es wurde mit 307 Ja-Stimmen bei 17 Nein fast einstimmig angenommen.
Wie geht es weiter?
„Da assistiertes Sterben einem tief verankerten Wunsch der Französinnen und Franzosen entspricht, bedaure ich die heutige Ablehnung dieses Gesetzentwurfs durch den Senat“, sagte Yaël Braun-Pivet, Präsidentin der Nationalversammlung.
Sie fügte hinzu, dass der Prozess in der Woche ab dem 16. Februar mit der zweiten Lesung in der Nationalversammlung weitergeht.
„Ich bin überzeugt, dass das Parlament diesen Entwurf bis zum Sommer 2026 endgültig verabschieden kann. Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger warten darauf“, schrieb sie auf der Plattform X.
Billigt die Nationalversammlung den Text erneut, geht der Entwurf zur zweiten Lesung zurück in den Senat. Die Senatorinnen und Senatoren könnten ihn ändern oder erneut ablehnen. Am Ende hat jedoch die Nationalversammlung das letzte Wort.
Präsident Emmanuel Macron hatte nach seiner Wiederwahl 2022 eine Gesetzesinitiative zum assistierten Sterben versprochen.
Belgien, Luxemburg, die Niederlande und Spanien haben ähnliche Gesetze, die Euthanasie durch medizinisches Fachpersonal erlauben.
Österreich, Deutschland und Italien erlauben Ärztinnen und Ärzten die Hilfe beim Suizid unheilbar kranker Menschen.
Mehrere andere europäische Länder arbeiten an Regelungen zu Euthanasie oder assistiertem Sterben, darunter Irland, Frankreich, Zypern, Malta, Portugal und Slowenien.