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Polizei stellt gestohlenes Retabel aus von Kriegern gegründetem Kloster in Navarra sicher

Im April wiederentdecktes Relief aus dem 16. Jahrhundert
Im April wiederentdecktes Relief aus dem 16. Jahrhundert Copyright  Prensa de la Policía Nacional
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Von Javier Iniguez De Onzono
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Eine Aktion von Nationalpolizei und Mossos d'Esquadra hat ein Altarbild der Unbefleckten Jungfrau aus Santa Clara de Fitero aufgespürt, das über Märkte, Geschäfte und Privatleute unzählige Male den Besitzer gewechselt hatte.

In der Nähe des Schnittpunkts von La Rioja, Navarra, Zaragoza und Soria, am Ufer des Alhama, steht seit dem zwölften Jahrhundert das Kloster Santa María la Real de Fitero. Das romanische Zisterzienserjuwel, das der Mönch und Krieger Raimundo de Fitero gründete, geriet im Jahr 2010 ins Visier von Dieben. Unbekannte stahlen damals aus sechs Eremitagen, zwei Kirchen und dem Kloster selbst der Autonomen Gemeinschaft Navarra einen Teil ihres künstlerischen Erbes.

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16 Jahre später gelingt es einer Zusammenarbeit der spanischen Nationalpolizei mit den katalanischen Mossos d’Esquadra, ein geschnitztes, vergoldetes und polychrom gefasstes Holzrelief zurückzuholen, das den heiligen Bonaventura zeigt.

Fachleute ordnen den unbekannten Autor der Schule von Juan de Ancheta zu, einem Bildhauer aus Gipuzkoa aus dem 16. Jahrhundert und Vertreter des romanistischen Stils. Die Ermittler stellten das Werk im vergangenen April sicher, doch erst jetzt kehrt es an seinen angestammten Platz zurück.

Kunstschmuggel zwischen Madrid und Barcelona: Ermittler folgen Spur auf dem Schwarzmarkt

Die Ermittlungen nahmen ihren Anfang beim heutigen Besitzer des Stücks. Er hatte es zwar in einem Auktionshaus in Barcelona erworben, doch das Relief war zuvor durch mehrere Hände und Geschäfte gegangen. Die Behörden verfolgten die Spur der illegalen Transaktion bis zum beliebten Sonntagsflohmarkt El Rastro in Madrid zurück.

Ende April stellten die Beamten das Stück in der katalanischen Hauptstadt sicher und informierten das zuständige Gericht. Dieses ordnete die Rückgabe an die Behörden der Erzdiözese Pamplona-Tudela als rechtmäßige Eigentümer an.

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