Kundenrechte im Einzelhandel

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Von Euronews
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Frage von Paul aus Dublin: “Ich betreibe ein kleines Einzelhandelsgeschäft. Wir verkaufen unsere Waren direkt an Kunden in der ganzen EU. Welche Pflichten habe ich meinen Kunden gegenüber, wenn es um Garantien geht?”

Die Antwort kommt von Vessela Stoyanova, einer Verbraucherberaterin von “Europe Direct”:

“Nach EU-Recht haben Verbraucher Anspruch auf eine Gewährleistung von mindestens 2 Jahren. Einige Länder schreiben allerdings einen längeren Garantiezeitraum vor. Ihre Haftung für eine Entschädigung beginnt mit dem Tag der Lieferung und gilt zwei Jahre.

Einzelhändler müssen Entschädigung leisten, wenn ihr Produkt: nicht der Produktbeschreibung entspricht,
nicht für den Zweck geeignet ist, nicht die für gleichartige Produkte normale Qualität und Leistung aufweist, oder unsachgemäß installiert wurde.

Wenn Sie Ihren Kunden darüber informieren, dass das zu verkaufende Produkt Qualitätsmängel aufweist, kann Ihr Kunde für diese Mängel keine Entschädigung verlangen.

Ihre Kunden haben das Recht, von Ihnen kostenlos eine Reparatur, einen Ersatz oder einen Preisnachlass des Produkts zu verlangen bzw. eine Stornierung des Vertrags.

Wenn eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich sind, weil sie zu teuer, für den Kunden mit Unannehmlichkeiten verbunden wären oder von Ihrem Unternehmen nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchgeführt werden könnten, haben Kunden das Recht auf Preisnachlass oder vollständige Erstattung.

Sie können Ihren Kunden auch zusätzliche Garantien einräumen. Diese beeinträchtigen jedoch nicht die grundlegenden Rechte Ihrer Kunden auf Entschädigung oder die genannten Fristen.

Wenn Ihr Kunde ein fehlerhaftes Produkt zurückgibt, haben auch Sie als Händler bestimmte Rechte. Ist der Mangel auf einen Produktionsfehler zurückzuführen, dann können Sie Ihrerseits vom Hersteller eine Entschädigung verlangen – wie dies der Kunde Ihnen gegenüber tun kann.

Wenn Sie wissen wollen, welche Verpflichtungen in den einzelnen Ländern gelten, können Sie sich an das jeweilige europäische Verbraucherzentrum wenden unter http://ec.europa.eu/consumers/ecc/.

Sie können sich auch unter der Rufnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 informieren, oder Sie besuchen die Website: http://europa.eu/youreurope/business

Wollen auch Sie eine Frage bei U-Talk stellen, klicken Sie bitte auf das untere Feld.

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