Brüssel: Impfpass künftig nur mit Auffrischungsimpfung gültig

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Von Stefan GrobeEfi Koutsokostas
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Zum Kampf gegen die jüngste Coronawelle hat die EU-Kommission eine Auffrischungsimpfung zur weiteren Gültigkeit des digitalen EU-Impfpasses vorgeschlagen. Demnach soll der EU-weite Impfpass eine Gültigkeitsdauer von neun Monaten haben.

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Zum Kampf gegen die jüngste Coronawelle hat die EU-Kommission eine Auffrischungsimpfung zur weiteren Gültigkeit des digitalen EU-Impfpasses vorgeschlagen. Demnach soll der EU-weite Impfpass eine Gültigkeitsdauer von neun Monaten haben.

Danach würde er ohne den Nachweis einer Auf­frisch­ungsimpfung seine Gültigkeit verlieren.

EU-Justizkommissar Didier Reynders kündigte am Donnerstag einen neuen internen EU-Reiserahmen an, der mehr auf dem Impf- oder Genesungsstatus von Einzelpersonen als auf der Zahl der Infektionen in den Ländern basiert, aus denen sie kommen.

Es sei entscheidend für den freien Reiseverkehr innerhalb der EU, dass die verschiedenen nationalen Zertifikate gleichwertig anerkannt würden, sagte Reynders in Brüssel. Im Geiste dieser Gleichwertigkeit sollten die neuen Vorschläge umgesetzt werden. Das hindere die Mitgliedsstaaten jedoch nicht daran, die Vorlage eines Zertifikats für Besuche von Restaurants oder öffentliche Veranstaltungen vorzuschreiben

Die Vorschläge der Kommission müssen nun vom Europäischen Rat gebilligt werden. Zugleich rief die Kommission die Mitgliedsstaaten zu verstärkten Impfkampagnen auf. Einige Länder liegen hier weit zurück.

Sogenannte Booster-Shots gäben sogar ein höheres Maß an Schutz als die Original-Impfungen, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Es müssten aber noch mehr Menschen überzeugt werden, sich impfen zu lassen. Ein Viertel aller Erwachsenen in der EU sei noch immer nicht geimpft. Ungeimpfte seien aber einem weitaus höheren Infektions- und Sterberisiko ausgesetzt.

In diesem Zusammenhang bereitet sich Europa mit einer aktualisierten Liste von Empfehlungen auch für Reisende von außerhalb des Blocks auf Weihnachten vor.

Dabei wird geimpften Reisenden mit Impfstoffen nach Abschluss des WHO-Notfalllistenverfahrens Vorrang eingeräumt.

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