Das Vetorecht soll die Souveränität der EU-Staaten schützen. Doch wenn Regierungen es als politisches Druckmittel einsetzen, wird aus einem Grundprinzip der Union schnell ein Hindernis für gemeinsame Entscheidungen.
Nach den EU-Verträgen können die Mitgliedstaaten Beschlüsse blockieren, wenn es um Kernbereiche ihrer Souveränität geht: Außenpolitik, Steuern, Erweiterung und Haushalt. Die EU ist in den Verträgen als Verbund souveräner Staaten angelegt, nicht als Föderation. Keine Regierung soll zu Entscheidungen gezwungen werden, die ihren grundlegenden Interessen widersprechen.
Diese rechtliche Grundlage ist eindeutig. Artikel 31 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union schreibt in der Außen- und Sicherheitspolitik Einstimmigkeit vor. Artikel 4 Absatz 2 verpflichtet die EU zudem, die nationale Identität der Mitgliedstaaten zu achten. Das Vetorecht ist damit kein Schlupfloch, sondern ein bewusst verankerter Teil des Systems.
Problematisch wird es allerdings, wenn Regierungen ihr Veto nutzen, um an anderer Stelle Zugeständnisse zu erzwingen.
Denn es gibt keine formellen Schutzmechanismen, die zwischen einem legitimen Souveränitätsveto und einem Veto unterscheiden, das als Druckmittel in sachfremden Fragen eingesetzt wird. Die Mitgliedstaaten stellen jedes Veto konsequent als Verteidigung ihrer Souveränität dar. Ungarn etwa hat Hilfen für die Ukraine oder Sanktionen gegen Russland blockiert – seit 2011 in 21 von 38 Fällen – und dies offiziell mit denselben Argumenten begründet wie andere Staaten.
Die Abschaffung des Vetos wiederum setzt selbst Einstimmigkeit voraus. So steckt der Staatenverbund in einer Schleife fest, in der Reformen kaum erreichbar erscheinen.