Mehrere EU-Staaten erwägen Maßnahmen gegen Waren aus israelischen Siedlungen im Westjordanland, in Ostjerusalem und auf den Golanhöhen. Kritiker sehen Regeln zum Ausschluss dieser Produkte aus dem zollfreien Handel mit Israel nur unzureichend umgesetzt.
In Europa wächst der Druck, schärfer gegen Waren aus israelischen Siedlungen vorzugehen.
Frankreich und Schweden drängen die Europäische Kommission auf EU-weite Beschränkungen. Belgien, Spanien, Slowenien und Irland prüfen eigene Regelungen, die Importe aus den Siedlungen betreffen.
Die Debatte findet vor dem Hintergrund statt, dass sich israelische Siedlungen im besetzten Westjordanland weiter ausdehnen.
Im Jahr 2025 erklärte Israels Finanzminister Betzalel Smotrich, in den vergangenen Jahren seien 69 neue Siedlungen bewilligt worden – nach seinen Worten ein Rekordtempo beim Ausbau.
Zahlen der israelischen Siedlungsbeobachtungsorganisation Peace Now zeigen, dass seit dem Amtsantritt der aktuellen israelischen Regierung Ende 2022 insgesamt 103 neue Siedlungen im Westjordanland genehmigt wurden.
Das Thema dürfte bei den Treffen der EU-Außenminister im Juli weit oben auf der Tagesordnung stehen. Zugleich stellt sich zunehmend die Frage, ob einzelne Mitgliedstaaten nach EU-Recht überhaupt eigenständig gegen Siedlungswaren vorgehen dürfen.
Wie die EU israelische Siedlungen behandelt
Die Europäische Union unterscheidet zwischen dem Staatsgebiet Israels und den seit 1967 besetzten Gebieten, in denen sich israelische Siedlungen befinden.
Nach dem EU-Israel-Assoziierungsabkommen erhalten Waren aus diesen Siedlungen keine Zollvergünstigungen. Sie dürfen zwar weiterhin in die EU eingeführt werden, genießen aber nicht den zollfreien Status von Produkten aus dem international anerkannten Staatsgebiet Israels.
Zudem hat die EU-Kommission Leitlinien erlassen, wonach Produkte aus israelischen Siedlungen klar als solche gekennzeichnet werden müssen.
Seit 2004 müssen israelische Exporteure Postleitzahlen angeben, die den Produktionsort ausweisen. Auf dieser Grundlage kann die EU zwischen Waren unterscheiden, die in Israel selbst hergestellt wurden, und solchen, die aus den Siedlungen stammen.
Im Jahr 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Lebensmittel aus israelischen Siedlungen ihren Herkunftsort auf dem Etikett ausweisen müssen, damit Verbraucher nicht in die Irre geführt werden.
Ein EU-weites Importverbot für Produkte aus israelischen Siedlungen gibt es bislang nicht.
Untersuchungen wecken Zweifel an der Kontrolle
Mehrere jüngste Recherchen werfen die Frage auf, ob die bestehenden Regeln tatsächlich konsequent angewendet werden.
Nach einer neuen Untersuchung der internationalen NGO Global Echo Litigation Center gelangen Produkte aus israelischen Siedlungen trotz der Beschränkungen weiterhin zollfrei auf den europäischen Markt.
Die Organisation wertete mehr als 30.000 Verwaltungs- und Handelsunterlagen zu Exporten von Israel in EU-Mitgliedstaaten zwischen 2017 und 2026 aus.
Auf dieser Grundlage schätzt die von israelischen und palästinensischen Juristen gegründete NGO, dass rund ein Fünftel der für die EU bestimmten israelischen Lieferungen aus Siedlungen im Westjordanland, in Ostjerusalem und auf den Golanhöhen stammt.
Emily Schaeffer Omer-Man, Gründerin und Geschäftsführerin des Global Echo Litigation Center und Expertin für humanitäres Völkerrecht, erläuterte gegenüber The Cube, dem Faktencheck-Team von Euronews, die Ergebnisse. Die Untersuchung stützt sich auf Aussagen von Branchenvertretern und beschreibt drei Hauptmethoden, mit denen Siedlungsprodukte offenbar Zollvorteile erlangen.
Die erste Methode bezeichnen die Ermittler als "Verstecken in aller Öffentlichkeit": In den Papieren wird Israel als Ursprungsland mit Anspruch auf Zollvergünstigungen angegeben, der tatsächliche Produktionsort bleibt jedoch geschwärzt. In einigen Fällen ersetzen Unternehmen den wahren Ursprung durch eine israelische Adresse, die nicht mit dem Herstellungsort übereinstimmt.
Die zweite Methode besteht in falscher Kennzeichnung: Produkte werden als in Israel hergestellt deklariert, obwohl sie tatsächlich aus Siedlungen stammen.
Bei der dritten Variante werden Waren aus Siedlungen mit Produkten aus Israel vermischt und gemeinsam unter dem Etikett "Produkt aus Israel" verpackt. Die tatsächliche Herkunft lässt sich dadurch kaum noch nachvollziehen.
Eine separate Recherche des unabhängigen Online-Mediums +972 Magazine, das von palästinensischen und israelischen Journalisten gegründet wurde, kommt zu ähnlichen Ergebnissen.
Im Januar 2026 berichtete das Magazin, einige Weingüter in israelischen Siedlungen exportierten Flaschen, die lediglich mit "Made in Israel" gekennzeichnet seien – ohne Hinweis auf ihren Ursprung im Westjordanland.
Handelsexperten sehen darin ein Beispiel dafür, wie schwierig es für Behörden ist, die Herkunft importierter Waren zu überprüfen. Agnès Bertrand-Sanz, humanitäre Expertin und Sprecherin von Oxfam Belgien, verweist auf die begrenzten Kapazitäten der europäischen Zollbehörden.
"Die Hauptverantwortung für die Kontrolle der Herkunft liegt bei den Zollbehörden, und vieles hängt von deren Kapazitäten ab", sagt sie. "In unsere Häfen, in Antwerpen, in Rotterdam, kommen immens viele Produkte. Die Kontrollen erfolgen Fall für Fall, und die Beamten haben schlicht nicht die Zeit, alles zu prüfen."
Martin Konečný, Direktor des in Brüssel ansässigen Thinktanks European Middle East Project, betont, die Durchsetzung werde zusätzlich dadurch erschwert, dass Israel die Siedlungen als Teil seines eigenen Staatsgebiets betrachtet.
Forderungen nach strengeren Maßnahmen wachsen
Vor diesem Hintergrund halten mehrere europäische Regierungen den bestehenden Rahmen für unzureichend.
Frankreich und Schweden fordern in einem gemeinsamen Schreiben, das im April 2026 an die Europäische Kommission ging und The Cube vorliegt, zusätzliche Schritte gegen Produkte aus israelischen Siedlungen. Vorgeschlagen werden unter anderem Zölle auf Siedlungswaren sowie Beschränkungen für deren Einfuhr über Exportgenehmigungen.
In einem Interview mit Euronews betonte der französische stellvertretende Handelsminister Nicolas Forissier, das Schreiben ziele auf eine gemeinsame europäische Linie ab.
"Gemeinsam mit unseren schwedischen Freunden haben wir die Kommission angeschrieben und auf die Notwendigkeit einer raschen, gemeinsamen europäischen Position in dieser Frage hingewiesen", sagte er.
Die EU dürfe keine Importe aus Gebieten zulassen, die nach internationalem Recht als illegal besetzt gelten, fügte er hinzu.
"Wir können keine Einfuhr von Produkten akzeptieren, die faktisch in völkerrechtswidrig besetzten Gebieten hergestellt werden", sagte Forissier.
Schweden und Frankreich argumentieren, die Siedlungen verstießen gegen das Völkerrecht und dürften deshalb nicht von den mit Israel vereinbarten Handelsvorteilen profitieren.
Konečný vertritt eine ähnliche Position: "Die Siedlungen gehören nicht zu Israel."
"Sie liegen außerhalb des israelischen Staatsgebiets und sind daher nicht vom Assoziierungsabkommen erfasst", sagt er. "Sie fallen auch nicht unter Israels Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation (WTO), weil sie völkerrechtlich nicht zum Hoheitsgebiet eines WTO-Mitglieds gehören."
Mitgliedstaaten gehen eigene Wege
Solange eine EU-weite Lösung aussteht, handeln mehrere europäische Regierungen auf nationaler Ebene.
Spanien führte Ende Dezember 2025 ein Paket von Handelsbeschränkungen gegenüber Israel ein. Dazu gehört ein Importverbot für Waren aus israelischen Siedlungen im Westjordanland, auf den Golanhöhen und in Ostjerusalem.
Auch Slowenien hat Schritte hin zu einem Einfuhrverbot für Produkte aus Siedlungen unternommen. Parallel verhängte das Land ein separates Verbot für den Export, Import und Transit von Waffen und militärischer Ausrüstung nach und aus Israel.
Belgien hat angekündigt, Importe aus Gebieten zu begrenzen, die das Land als illegal besetzt einstuft. Ein entsprechendes Gesetz wurde bislang jedoch nicht verabschiedet. Einige der bisher diskutierten Maßnahmen zielen eher darauf ab, institutionelle und wirtschaftliche Zusammenarbeit zurückzufahren, als ein direktes Handelsverbot zu verhängen.
Irland will voraussichtlich bis Mitte Juli 2026 ein Gesetz vorlegen, das Waren aus israelischen Siedlungen im Westjordanland betrifft.
Die Niederlande haben unterdessen Optionen geprüft, den Handel mit Produkten aus den Siedlungen einzuschränken, und signalisiert, künftig auch weitergehende Beschränkungen in Betracht ziehen zu können.
Trotz dieser nationalen Vorstöße könnten Versuche, Importe aus israelischen Siedlungen zu begrenzen, auf erhebliche Hürden stoßen. Die Handelspolitik liegt in der Zuständigkeit der EU, und die Beziehungen zu Israel werden weiterhin durch das gültige EU-Israel-Assoziierungsabkommen geregelt.
Ein Sprecher der EU-Kommission erklärte gegenüber The Cube, die Handelspolitik falle "in die ausschließliche Zuständigkeit der EU". Jede nationale Maßnahme müsse daher auf ihre Vereinbarkeit mit dem EU-Recht geprüft werden.
Mit Blick auf Spanien teilte die Kommission mit, Madrid habe Brüssel seine Pläne zwar gemeldet, den detaillierten Gesetzestext aber noch nicht offiziell vorgelegt.
Rechtsstreit um das EU-Israel-Abkommen
Ob Mitgliedstaaten – oder sogar die EU selbst – Siedlungsimporte rechtlich verbieten dürfen, ist unter Juristen und NGOs umstritten.
Konečný argumentiert, das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel umfasse keine Produkte aus Siedlungen, da diese außerhalb des international anerkannten israelischen Staatsgebiets lägen.
Loran Bartels, Professor für Völkerrecht an der Universität Cambridge, warnt dagegen vor vorschnellen Schlussfolgerungen.
Er verweist darauf, dass das Abkommen mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen mit gleicher Wirkung im Handel zwischen der EU und Israel untersagt.
Seiner Ansicht nach gilt dies nicht nur für Waren, die Zollvergünstigungen erhalten, sondern für alle Güter, die physisch von Israel in die EU ausgeführt werden.
Die praktische Trennlinie zwischen israelischen und in Siedlungen hergestellten Produkten bleibt umstritten. Omer-Man betont, dass sowohl Waren aus Israel als auch aus den Siedlungen im Westjordanland und auf den Golanhöhen über israelische Häfen exportiert und von israelischen Behörden abgefertigt werden. Sie verlassen also physisch israelisches Staatsgebiet.
Bartels weist darauf hin, dass die EU bereits heute eine Unterscheidung trifft: Siedlungswaren erhalten keine Vorzugszölle und müssen mit speziellen Herkunftsangaben versehen werden.
Ein Importverbot wäre seiner Einschätzung nach jedoch "eine qualitativ andere Maßnahme", weil es über die Einschränkung von Zollvorteilen hinausgehen und diese Produkte vollständig vom EU-Markt ausschließen würde.
Schaeffer Omer-Man kommt zu einer anderen Bewertung. Aus ihrer Sicht bringt die derzeitige Linie der EU sie in eine "kompromittierte Lage", die sich nur schwer mit dem Völkerrecht vereinbaren lasse. Sie erinnert daran, dass Israel jede Unterscheidung zwischen israelischen und aus Siedlungen stammenden Produkten seit Langem ablehnt und als "Affront" sowie als Widerspruch zu seinen Interessen betrachtet.
Die Frage nach schärferen Maßnahmen wirft auch die Frage auf, wie groß der wirtschaftliche Hebel der EU tatsächlich ist.
Michael Lynk, ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte in den palästinensischen Gebieten und Juraprofessor an der Western University in Kanada, ist überzeugt, dass die EU mehr Einfluss besitzt, als oft angenommen wird.
"Die EU ist Israels größter Handelspartner", sagt er. Der bilaterale Handel belaufe sich auf mehr als 43 Milliarden Euro pro Jahr und mache rund ein Drittel des gesamten israelischen Außenhandels aus.
Umgekehrt entfällt auf den Handel mit Israel weniger als ein Prozent des Außenhandels der EU. Lynk fasst es so zusammen: "Diese Handelsbeziehung ist für Israel deutlich wichtiger als für die EU."