Marine Le Pen gibt nicht auf: Trotz Verurteilung, Geldstrafe und elektronischer Fußfessel will sie 2027 für das Präsidentenamt kandidieren. Ihr Urteil will sie vor der Cour de cassation anfechten.
Marine Le Pen will trotz eines von einem französischen Gericht bestätigten Schuldspruchs wegen der Veruntreuung von EU-Geldern bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten. Das kündigte die Politikerin des Rassemblement National im französischen Fernsehsender TF1 an.
"Ab heute bin ich Präsidentschaftskandidatin", sagte Le Pen. Sie kündigte an, ihren Fall vor das oberste französische Gericht, die Cour de cassation, zu bringen. "Ich will alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um in diesem Verfahren meine Unschuld zu verteidigen."
Le Pen machte deutlich, dass sie mit dem Gang vor die Cour de cassation das Urteil der Vorinstanz kippen will. Dieses hatte sie im Jahr 2025 zu vier Jahren Haft verurteilt, davon zwei Jahre unter elektronischer Überwachung per Fußfessel. Außerdem verhängte das Gericht ein fünfjähriges Verbot, für ein politisches Amt zu kandidieren, sowie eine Geldstrafe von 100.000 Euro.
Mit ihren jüngsten Aussagen nimmt Le Pen einen Teil der Unsicherheit aus der Debatte über ihre politische Zukunft. Diese war nach dem Urteil des Pariser Berufungsgerichts am Dienstag erneut aufgekommen: Das Gericht bestätigte zwar ihre Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Mitteln, ließ ihr aber die Möglichkeit, bei der Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten.
Die Richter verhängten gegen die dreimalige Präsidentschaftskandidatin drei Jahre Haft, davon ein Jahr zu Hause unter elektronischer Überwachung. Hinzu kommen eine Geldstrafe von 100.000 Euro und ein 45-monatiges Verbot, öffentliche Ämter auszuüben. Davon wurden 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt. Die Zeit unter elektronischer Überwachung wurde damit auf ein Jahr verkürzt.
Le Pen hatte zuvor erklärt, sie werde mit elektronischer Fußfessel keinen Wahlkampf führen, weil sie sich damit im Land schlechter bewegen könne. Nach dem Urteil zeigte sie sich jedoch deutlich kämpferischer.
Das Berufungsgericht reduzierte außerdem die im Jahr 2025 verhängte fünfjährige Ämterunfähigkeit, die Le Pen jede Kandidatur untersagt hatte. Das neue Urteil bedeutet eine effektiv 15-monatige Phase der Nichtwählbarkeit. Diese Strafe gilt bereits als verbüßt, weil das Urteil von 2025 sofort vollstreckt worden war.
In ihrer schriftlichen Begründung erklärten die Richter, sie hätten bei der Festlegung des Verbots auch die Freiheit der Wähler bei der Auswahl berücksichtigt.
Das Berufungsgericht bestätigte zudem die Schuldsprüche gegen die elf Mitangeklagten Le Pens, die ebenfalls Berufung eingelegt hatten.