Trotz wachsender Sorge vor grenzüberschreitenden Sicherheitsrisiken gibt es in der EU kein gemeinschaftliches Register, das zeigt, wie viele Terrorverdächtige wo überwacht werden.
Der Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day hat die Frage neu aufgeworfen, ob Europa Menschen mit Radikalisierungsgeschichte und Terrorismusverbindungen ausreichend im Blick behält, besonders bei Verdächtigen, die Grenzen überschreiten.
Es gibt kein EU-weites Register und keine offizielle Schätzung, wie viele Personen mit belegten Verbindungen zum Terrorismus überwacht werden. Europol erklärte gegenüber Euronews, Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden arbeiteten vor allem national, jedes Land habe eigene Rechtsbegriffe, Eingriffsschwellen und Überwachungssysteme.
Tatverdächtiger seit 2022 im Visier der Polizei
Das Thema rückte in den Fokus, nachdem die deutschen Behörden den Verdächtigen des Berliner Anschlags als den 21-jährigen Abdul Ballout identifiziert hatten, einen deutschen Staatsbürger libanesischer Herkunft, der der Polizei wegen früherer Gewaltdelikte und Kontakten in islamistische Milieus bekannt war.
Die Behörden werten den Vorfall, bei dem eine Frau starb und 29 weitere Menschen verletzt wurden, als islamistisch motivierten Terroranschlag.
Ballout war den deutschen Behörden seit Jahren bekannt, wegen seiner Vorstrafen, seiner islamistischen Radikalisierung und wiederholter Versuche, sich dem sogenannten Islamischen Staat in Syrien anzuschließen.
Nach einer Verurteilung wegen Körperverletzung und Raubdelikten im Jahr 2022 versuchte er, über die Türkei und den Libanon nach Syrien zu reisen. Im Libanon saß er kurzzeitig in Haft und wurde anschließend nach Deutschland zurückgebracht.
Im Mai 2026 verurteilte ein Berliner Jugendgericht ihn zu 22 Monaten Jugendhaft wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, des versuchten Anschlusses an den Islamischen Staat und der Verbreitung von Propaganda der Gruppe im Internet.
Er kam frei, nachdem das Gericht entschieden hatte, dass die Voraussetzungen für Untersuchungshaft nicht mehr vorlagen, obwohl die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe verlangte.
Bereits Anfang des Monats hatten die Behörden seine Wohnung wegen des Verdachts auf Waffenverstöße durchsucht. Das Verfahren stellten sie ein, weil die Beamten nur eine Spielzeugpistole fanden.
Vor dem Anschlag hatte ein Gericht Ballout zu einem Aussteiger- und Deradikalisierungsprogramm verpflichtet. Die verantwortliche Organisation hatte nach eigenen Angaben zwei von drei Vorbereitungstreffen abgehalten, das dritte habe am Montag, dem Tag nach dem Anschlag, angestanden. Sie habe nach den Vorgesprächen allerdings Zweifel an Ballouts aufrichtiger Bereitschaft gehabt, sich auf das Deradikalisierungsprogramm einzulassen.
Hunderte potenzielle islamistische Gefährder in Deutschland
Deutschland gehört zu den wenigen europäischen Staaten, die detaillierte Zahlen zum islamistischen Extremismus veröffentlichen. Die Behörden unterscheiden allerdings zwischen der breiten extremistischen Szene und Personen, die als besonders gewaltbereit gelten.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) schätzt die islamistische Szene in Deutschland auf rund 28.000 Personen.
Nur ein kleiner Teil davon gilt als potenziell gewalttätig.
"Aus dieser größeren Gruppe islamistischer Extremisten werden etwa 450 bis 470 Menschen als potenziell gewalttätig eingestuft", erklärt Raphael Bossong von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) gegenüber Euronews.
Sie fallen in die Sicherheitskategorie "Gefährder", also Personen, denen die Behörden zutrauen, eine schwere politisch motivierte Straftat zu begehen.
Die Zahl der islamistischen Gefährder liegt laut Bossong unter Verweis auf Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) derzeit bei rund 446 Menschen. Sie schwankt, weil neue Erkenntnisse hinzukommen und Personen auf Beobachtungslisten gesetzt oder wieder von dort gestrichen werden.
Auch zwischen den Bundesländern gibt es Unterschiede. In Berlin etwa haben die Behörden zuletzt rund 100 Personen als islamistische Gefährder geführt, detaillierte Länderzahlen sind jedoch nicht immer öffentlich.
Terrorgefahr in Belgien
Belgien führt ebenfalls eine nationale Beobachtungsliste für Personen, die im Rahmen der Strategie zu Terrorismus, Extremismus und Radikalisierung (T.E.R.) als besonders überwachungsbedürftig gelten. Der Ansatz verbindet Geheimdienstarbeit mit Prävention und Wiedereingliederung.
Nach Angaben der Koordinierungsstelle für die Bedrohungsanalyse (CUTA) umfasste die Gemeinsame Datenbank zu Terrorismus, Extremismus und Radikalisierung im Juli 2026 insgesamt 529 Einträge. Davon entfielen 446 auf islamistischen Extremismus, 47 auf Rechtsextremismus, 12 auf Linksextremismus, 6 auf nihilistischen Extremismus und 10 auf antiinstitutionellen Extremismus.
"Ein Eintrag in der Datenbank bedeutet nicht automatisch, dass jemand verurteilt wurde oder im Gefängnis sitzt", erläutert ein CUTA-Sprecher Euronews.
"Für jede erfasste Person gibt es eine individuelle Risikobewertung, die festlegt, welche Art von Nachbetreuung nötig ist. Das kann Sicherheitsauflagen bedeuten, aber auch Beratung und präventive Unterstützung durch lokale Partner."
CUTA zufolge beruht der belgische Ansatz auf dem Grundsatz, dass Terrorismus und Extremismus "nicht nur ein Sicherheitsproblem, sondern auch eine gesellschaftliche Herausforderung" sind.
Keine einheitliche europäische Lage
Auch andere europäische Staaten führen nationale Überwachungssysteme, doch die Zahlen lassen sich kaum direkt vergleichen.
Frankreich verfügt mit der Beobachtungsliste FSPRT über eines der transparentesten Systeme Europas. Die Liste enthält mehrere tausend Personen, die als gefährdet gelten, sich gewaltsam im Zusammenhang mit Terrorismus zu radikalisieren. Die Behörden betonen, dass ein Eintrag nicht bedeutet, dass die Betreffenden bereits Straftaten begangen haben oder einer Terrororganisation angehören.
Außerhalb der EU verwaltet der britische Inlandsgeheimdienst MI5 nach eigenen Angaben rund 43.000 "subjects of interest" in allen Terrorermittlungen, darunter islamistische und rechtsextreme Fälle.
Die Niederlande veröffentlichen ebenfalls Bedrohungsanalysen, nennen aber nicht, wie viele Personen konkret überwacht werden.
Sicherheitsexperten warnen, dass sich diese Zahlen nicht einfach addieren lassen. Erfasst werden sehr unterschiedliche Kategorien: von breiten extremistischen Milieus über laufende nachrichtendienstliche Ermittlungen bis hin zu Personen, die als potenzielle Attentäter gelten.
Europol: Kein zentrales Register, aber fortlaufender Informationsaustausch
Die fehlende europäische Gesamtsumme wirft die Frage auf, ob das Fehlen einer gemeinsamen Datenbank die grenzüberschreitende Beobachtung mutmaßlicher Extremisten erschwert.
"Europol führt keine Statistik darüber, wie viele bekannte Terrorverdächtige derzeit in der Europäischen Union ermittelt oder überwacht werden, da die Mitgliedstaaten uns diese Informationen nicht melden müssen", so ein Europol-Sprecher gegenüber Euronews.
Die Behörde betont jedoch, dass die fehlende Gesamtzahl nicht bedeute, dass es keine Mechanismen zum Informationsaustausch gebe.
"Terrorismusbekämpfung ist in erster Linie Sache der nationalen Behörden", erläutert der Sprecher. "Sobald eine Ermittlung eine mögliche grenzüberschreitende Dimension hat, können die Mitgliedstaaten relevante operative Daten mit Europol teilen."
Europol wertet diese Informationen aus, sucht nach Verbindungen zwischen Verfahren und unterstützt die Zusammenarbeit der nationalen Behörden.
"Unsere Aufgabe ist es nicht, ein zentrales Register aller Beschuldigten zu führen", betont der Sprecher, "wir unterstützen die Mitgliedstaaten, wenn internationale Zusammenarbeit nötig ist."
Als wichtigste öffentlich zugängliche Quelle zur Beobachtung der Terrorgefahr in der EU verweist die Behörde auf den jährlichen Bericht "EU Terrorism Situation and Trend Report" (EU TE-SAT).
Das dezentral organisierte System bedeutet: Europas Sicherheitsbehörden stützen sich auf nationale Datenbanken und abgestimmte Informationskanäle, nicht auf eine einzige EU-weite Liste von Personen, die als potenzielle Terrorgefahr gelten.