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Mehr Syrer verlieren Schutzstatus – doch Abschiebung ist nicht unbedingt die Folge

Abgeordnete stimmen während der 164. Sitzung des Bundestages, der unteren Kammer des Parlaments, am Freitag, den 12. April 2024, in Berlin, Deutschland, ab.
Abgeordnete stimmen während der 164. Sitzung des Bundestages, der unteren Kammer des Parlaments, am Freitag, den 12. April 2024, in Berlin, Deutschland, ab. Copyright  AP Photo
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Von Nela Heidner
Zuerst veröffentlicht am
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Seit dem Sturz von Baschar al-Assad hat sich die Asylpraxis gegenüber Syrern verändert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entzieht häufiger bereits gewährten Schutz und neue Asylanträge werden öfter abgelehnt. Doch der Verlust des Schutzstatus bedeutet nicht automatisch eine Abschiebung.

Für syrische Flüchtlinge in Deutschland hat sich die Lage deutlich verändert. Seit dem Sturz des langjährigen Machthabers Baschar al-Assad im Dezember 2024 überprüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zunehmend, ob die Voraussetzungen für den gewährten Schutz noch bestehen.

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Im ersten Halbjahr 2026 endeten bereits 23,2 Prozent der insgesamt 8.320 überprüften Fälle mit einem Widerruf oder einer Rücknahme des Schutzstatus.

Damit ist die Quote innerhalb kurzer Zeit stark gestiegen. Im gesamten Jahr 2025 verloren nach einer entsprechenden Überprüfung lediglich 3,7 Prozent der syrischen Geflüchteten ihren Schutzstatus, 2024 waren es 3,1 Prozent. Noch im Mai dieses Jahres hatte die Widerrufsquote zeitweise bei mehr als 30 Prozent gelegen.

BAMF weitet Überprüfungen aus

Nach dem Machtwechsel in Damaskus hatte das BAMF Entscheidungen über syrische Asylanträge zunächst weitgehend ausgesetzt. Hintergrund war die unübersichtliche Lage im Land. Mittlerweile hat die Behörde ihre Entscheidungstätigkeit jedoch wieder ausgeweitet – und parallel dazu auch die Prüfung bereits erteilter Schutzrechte.

Zunächst konzentrierten sich die Widerrufsverfahren vor allem auf Straftäter und sogenannte Gefährder sowie auf Personen, von denen den Behörden Reisen nach Syrien bekannt geworden waren.

Seit Mitte Juni werden nach Angaben der Bundesregierung weitere Gruppen einbezogen. Dazu gehören unter anderem Menschen, deren Asylverfahren bereits länger als 21 Monate dauert, sowie Fälle, in denen Verwaltungsgerichte das BAMF nach einer erfolgreichen Untätigkeitsklage zu einer Entscheidung verpflichtet haben.

Betroffen sind außerdem Syrer, die nach Einschätzung der Behörden nicht besonders schutzbedürftig sind und ihren Lebensunterhalt in Syrien selbst bestreiten könnten. Auch ein vorhandenes familiäres oder soziales Netzwerk im Herkunftsland kann bei der Bewertung eine Rolle spielen.

Die Entwicklung zeigt sich auch bei neuen Asylentscheidungen. Zuletzt lag die Ablehnungsquote bei syrischen Antragstellern laut Bundesregierung bei 68,6 Prozent. Damit ist die frühere Praxis, nach der Syrer aufgrund des Bürgerkriegs in sehr vielen Fällen zumindest subsidiären Schutz erhielten, deutlich in Bewegung geraten.

Verlust des Schutzstatus bedeutet nicht automatisch Abschiebung

Ein entzogener Schutzstatus führt allerdings nicht zwangsläufig dazu, dass die betreffende Person Deutschland verlassen muss. Entscheidend ist zunächst, ob ein anderer Aufenthaltstitel infrage kommt. Wer beispielsweise die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel aufgrund einer Beschäftigung erfüllt, kann unter Umständen weiterhin legal in Deutschland bleiben.

Hinzu kommt, dass Abschiebungen nach Syrien bislang die Ausnahme sind. Im vergangenen Jahr wurde erstmals seit Beginn des syrischen Bürgerkriegs wieder ein Syrer aus Deutschland in das Land abgeschoben. Im ersten Halbjahr 2026 folgten lediglich drei weitere Abschiebungen. Für Rückführungen ist Deutschland zudem auf die Zusammenarbeit mit den syrischen Behörden angewiesen.

Rund 500.000 Syrer verfügen in Deutschland weiterhin über einen Schutzstatus. Angesichts dieser Größenordnung bleibt die Zahl der bisherigen Aberkennungen vergleichsweise gering.

Seit dem Ende der Assad-Herrschaft sind nach UNHCR-Angaben mehr als 1,6 Millionen syrische Flüchtlinge vor allem aus den Nachbarstaaten in ihre Heimat zurückgekehrt. Der weitaus größte Teil kam aus den direkten Nachbarstaaten: Rund 638.000 kehrten aus der Türkei zurück, 626.000 aus dem Libanon und 285.000 aus Jordanien.

In Deutschland fällt die Rückkehrbewegung insgesamt deutlich geringer aus: 2025 kehrten 3.678 Menschen allein über das staatliche Förderprogramm REAG/GARP freiwillig nach Syrien zurück. Hinzu kommen Rückreisen über Länderprogramme und auf eigene Kosten, deren Gesamtzahl nicht erfasst wird.

Weniger Abschiebungen als in den Vorjahren

Auch insgesamt ist die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland zuletzt zurückgegangen. Im ersten Halbjahr 2026 wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums 9.663 Menschen abgeschoben – rund 18 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, als es mehr als 11.800 waren. Damit wurde ein mehrjähriger Aufwärtstrend vorerst unterbrochen: 2025 waren insgesamt rund 22.800 Menschen abgeschoben worden, 2024 waren es gut 20.000 und 2023 rund 16.400.

Weiterhin gilt: Ohne Pass oder gültige Papiere ist eine Abschiebung aus Deutschland grundsätzlich nicht ohne Weiteres möglich.

Thema Afghanistan: Zwischen politischen Ankündigungen und tatsächlichen Abschiebungen besteht generell noch eine Diskrepanz.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte im Juni nahezu wöchentliche Abschiebungen nach Afghanistan angekündigt.

Die praktische Umsetzung hängt offenbar weiterhin von Faktoren wie Papieren und der Zusammenarbeit mit den afghanischen Stellen ab. Bis dato gab es, zwischen dem 21. Juni und dem 28. Juli, nur einen größeren Charterflug mit 31 Personen. Auch bei den geplanten Überstellungen im Rahmen der Dublin-Regeln gibt es Schwierigkeiten: Italien weigert sich bislang, die ersten drei für den 19. August vorgesehenen Migranten zurückzunehmen.

Ministerpräsidentin Giorgia Meloni begründet dies unter anderem damit, dass zahlreiche Flüchtlinge von Schiffen deutscher Nichtregierungsorganisationen nach Italien gebracht worden seien.

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