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80 Jahre Tradition in Gefahr? Nonnen kämpfen um italienisches Strandbad

Strandbad in Ostia bei Rom, 16. August 2024
Strandbad in Ostia bei Rom, 16. August 2024 Copyright  AP Photo
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Von Euronews Roma
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Seit fast achtzig Jahren betreiben Ordensschwestern die Strandbäder Gino Garrone und finanzieren damit Kindergarten und Ferienlager. 2027 läuft die Konzession aus, der Strand soll neu vergeben werden – die Schwestern streiten deshalb mit der Stadt.

In Spotorno an der ligurischen Küste in Italien streiten die Schwestern des Ordens der Carità di Santa Maria mit der dortigen Gemeinde um den Erhalt des Strandbads Gino Garrone, das sie seit rund achtzig Jahren betreiben.

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Auslöser ist das Auslaufen des sogenannten „Piano di utilizzo demaniale“, der die maritimen Konzessionen regelt und bis zum 30. September 2027 gilt. Danach muss der Strand der Schwestern über eine öffentliche Ausschreibung neu vergeben werden.

Der Plan wird geändert oder erneuert, wenn die Lokalverwaltung eine städtebauliche Anpassung verlangt oder die Vorschriften aktualisiert werden müssen.

Der Fall der Badeanstalt fällt unter die zweite Kategorie. Der Bürgermeister von Spotorno, Mattia Fiorini, will den Anteil der frei zugänglichen Strände von 3,5 Prozent auf 40 Prozent erhöhen und so den Küstenabschnitt an den regionalen Richtwert für freie und freie ausgestattete Strände anpassen.

Der Streit um den Strand der Schwestern hat jedoch eine Debatte ausgelöst. Die Einnahmen der Bagni Garrone fließen zum großen Teil in soziale Angebote für Kinder und in ein Sommerlager und gelten als wichtiger sozialer Treffpunkt in der Gemeinde.

Bolkestein-Richtlinie: EU rügt italienische Strandkonzessionen

Der Bürgermeister will die maritimen Staatskonzessionen an die europäische Richtlinie für Dienstleistungen im Strandtourismus, die sogenannte „Bolkestein-Richtlinie“, anpassen. Gleichzeitig möchte er den privat betriebenen Strandbädern weniger Fläche überlassen, denn sie verdienen an Konzessionen, die Jahr für Jahr automatisch verlängert werden – entgegen den Vorgaben der EU-Regeln.

Die Richtlinie 2006/123/EG, benannt nach ihrem Initiator, entstand vor 20 Jahren aus dem Ziel, einen gemeinsamen europäischen Dienstleistungsmarkt zu schaffen, in dem jede Bürgerin und jeder Bürger unabhängig vom Herkunftsland Leistungen anbieten kann, ohne durch unfairen Wettbewerb oder nationale Hürden benachteiligt zu werden.

Italien tut sich bis heute schwer mit der vollständigen Umsetzung, vor allem mit Artikel zwölf, der die Nutzung knapper natürlicher Ressourcen wie Strände regelt. In solchen Fällen darf der Staat Lizenzen nicht automatisch verlängern, sondern muss transparente und diskriminierungsfreie Ausschreibungen garantieren.

Die italienischen Regierungen haben die Lizenzen über die Jahre dennoch immer wieder verlängert, etwa indem sie zu belegen versuchten, dass Strände keine knappe Ressource sind.

Trotz dieser Versuche stellte der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil vom 20. April 2023 fest, dass Italien die Bolkestein-Richtlinie verletzt.

Der Konflikt zwischen Rom und Brüssel ist damit nicht beendet. Aktueller Streitpunkt ist das Auslaufen der Strandkonzessionen: Die Regierung hat ihre Laufzeit per Gesetzesdekret bis zum 30. September 2027 verlängert und gleichzeitig vorgeschrieben, die öffentlichen Ausschreibungen bis Juni desselben Jahres zu starten.

Die EU reagierte verhalten positiv auf das Dekret. Sie sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung, fordert aber konkrete Umsetzung.

Wohltätigkeitsbäder verschwinden

Aufgrund ihres sozialen Engagements fielen die Schwestern bisher unter ein Sonderregime der „bagni di beneficenza“ (zu Deutsch: Wohltätigkeitsbäder). Die Lokalverwaltung stellt nun klar, dass diese Kategorie in der heutigen Gesetzgebung nicht mehr vorgesehen ist.

Die italienische Gemeinde Spotorno betont, sie wolle dem Orden und seinen Aktivitäten nicht schaden. Deshalb ordnet sie den Strand als „ausgestatteten öffentlichen Strand“ und nicht als vollständig freie Fläche ein und ermöglicht den Schwestern damit die Teilnahme an der Ausschreibung.

Die Schwestern haben dennoch ihren Unmut geäußert. Sie sorgen sich um die Zukunft der Badeanstalt, falls es zu einem Betreiberwechsel kommen sollte.

Die gesamte Branche verfolgt den Fall aufmerksam. Einerseits geht es um den Versuch, die von vielen Strandbetreibern abgelehnte Bolkestein-Richtlinie endlich anzuwenden. Andererseits könnte der Streit einen Präzedenzfall für die Rolle der Kommunen bei der Vergabe und beim Schutz historischer Betreiber mit sozialer Ausrichtung schaffen.

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