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Germanwings-Absturz: Prozess gegen Bundesrepublik beginnt

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Von Laura Fleischmann
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30 Hinterbliebene fordern vom Bund Schadensersatz, weil die Flugtauglichkeit des Co-Piloten nicht ausreichend überwacht worden sei.

Elf Jahre nach der Germanwings-Katastrophe im Jahr 2015 beginnt heute ein neues Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig. 30 Hinterbliebene ziehen gegen die Bundesrepublik Deutschland vor Gericht. In dem Zivilverfahren geht es um Schadensersatzforderungen zwischen jeweils 500 und 110.000 Euro.

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Bei dem Unglück am 24. März 2015 kamen 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder ums Leben. Der damalige Co-Pilot Andreas Lubitz hatte das Flugzeug absichtlich in ein Bergmassiv in den französischen Alpen gesteuert.

Aus Sicht der Kläger sei die Flugtauglichkeit von Lubitz vor dem Unglück nicht ausreichend überwacht worden, so ein Gerichtssprecher laut n-tv. Zusätzlich seien gesetzliche Vorgaben nicht ausreichend eingehalten worden. Die flugmedizinischen Gutachten seien damals nicht umfassend genug auf psychiatrische Erkrankungen eingegangen. Diese Faktoren hätten den gezielten Absturz der Maschine ermöglicht, argumentieren die Kläger.

Unklare Verantwortlichkeit

Der Großteil der Opfer stammte aus Spanien und Deutschland. Darunter waren 16 Schüler sowie zwei Lehrerinnen einer Schule aus Nordrhein-Westfalen. Sie wollten von einem Schüleraustausch in Spanien zurückfliegen.

In der Vergangenheit hatten die nächsten Angehörigen bereits jeweils 10.000 Euro Schmerzensgeld erhalten. Zusätzlich bekamen sie 25.000 Euro "vererbbares Schmerzensgeld" pro verstorbener Person.

Am ersten Tag des Prozesses wird es voraussichtlich keine Beweisaufnahme geben, so ein Sprecher des Landgerichts gegenüber dem NDR. Die Verhandlung werde sich möglicherweise über mehrere Tage oder Wochen ziehen.

Ob die Kläger vor Gericht Erfolg haben werden, ist bislang unklar. Im Vorfeld erklärte das Gericht, dass die Angehörigen ihre Forderungen direkt an den Germanwings-Mutterkonzern Lufthansa richten müssen. In vergangenen Prozessen wurde allerdings argumentiert, die Fluggesellschaft sei nicht für die medizinische Überwachung der Piloten zuständig, sondern der Staat. Die bislang gescheiterten Klagen hatten sich gegen eine Lufthansa-Flugschule in den USA gerichtet.

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