Twitter war nie weg. Eine Woche nach einer Petition, den Twitter-Namen und das Vogel-Logo zurückzubringen, verklagt X Operation Bluebird wegen Copyright-Verstoßes.
Hebt der blaue Twitter-Vogel jemals wieder ab? Wenn es nach X geht, nicht.
Das Elon Musk gehörende Unternehmen, das 2022 Marke und Plattform Twitter gekauft hat, hat eine Gegenklage gegen ein neues Start-up eingereicht. Der Vorwurf: der dreiste Versuch, die weltbekannte Marke TWITTER zu stehlen.
Der juristische Gegenschlag folgt eine Woche, nachdem ein in Virginia ansässiges Start-up namens „Operation Bluebird“ beim US-Patent- und Markenamt beantragte, Xs Markenrechte an den Wörtern „Twitter“ und „Tweet“ zu löschen.
Operation Bluebirds Petition behauptet, X Corp. habe die Marke rechtlich aufgegeben, nachdem die Website überarbeitet und 2023 in X umbenannt worden sei.
„Die Marken TWITTER und TWEET wurden aus den Produkten, Diensten und dem Marketing von X Corp. entfernt. Damit ist die traditionsreiche Marke faktisch aufgegeben, ohne Absicht, sie wieder zu nutzen“, heißt es in der Petition. „Der TWITTER-Vogel lag am Boden.“
Laut der am Dienstag eingereichten Gegenklage erklärt das Unternehmen, es habe den Namen und das Logo von Twitter trotz des Rebrandings nie aufgegeben.
„Auch wenn X Corp. die Twitter-Plattform zur dominanten Marke X hin entwickelt, nutzt X Corp. die TWITTER-Marken weiter“, heißt es in der Klage. „Kurz gesagt: Ein Rebranding bedeutet keinen Verzicht auf Markenrechte.“
Die Eingabe führt aus, dass weiterhin Millionen Menschen über die Domain Twitter.com auf die Plattform X zugreifen und die Begriffe „Twitter“ und „Tweet“ verwenden, wenn sie über die Plattform und ihre Beiträge sprechen.
X fordert das Gericht auf, Operation Bluebird die Nutzung aller mit der Marke Twitter verbundenen Kennzeichen zu untersagen und die Petition beim US-Patent- und Markenamt abzuweisen. Das Unternehmen verlangt außerdem Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung durch Operation Bluebird sowie die Erstattung seiner Anwaltskosten.
X hat außerdem seine Nutzungsbedingungen aktualisiert und den Besitz am Namen Twitter und an den Marken festgehalten. Wörtlich heißt es: „Aus den Nutzungsbedingungen ergibt sich kein Recht, den Namen X oder Twitter oder sonstige X- oder Twitter-Marken, Logos, Domain-Namen, weitere kennzeichnende Markenmerkmale und andere Schutzrechte zu verwenden. Eine Nutzung ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig.“
Operation Bluebird, teilweise geleitet von Stephen Coates, ehemals leitender Markenrechtsjurist bei Twitter, hat bereits eine neue Prototyp-Website – Twitter.new – aufgebaut. Sie nutzt ein Farbschema und ein Vogel-Logo, das an Twitters frühere Markenwelt erinnert.
Die Seite behauptet: „Der öffentliche Marktplatz ist kaputt. Wir bringen ihn zurück.“ Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hatten laut der Seite mehr als 146.000 Menschen Nutzernamen für die künftige Plattform angefordert.
X Corp. bezeichnet das laut der Klage als „kalkulierten Plan in böser Absicht“, der Nutzer verwirren und dem Geschäft „irreparablen Schaden“ zufügen soll.
„Ungeachtet von Bluebirds angeblichem Plan kann Twitter nicht ‚zurückkehren‘. Twitter ist nie verschwunden und gehört weiterhin ausschließlich X Corp.“, heißt es in der Klage.