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EU verhängt 200-Millionen-Euro-Strafe gegen Temu wegen gefährlicher Babyspielzeuge und Ladegeräte

Auf dem Foto ist in New York am Freitag, dem 23. Juni 2023, eine Seite der Temu-Website zu sehen.
Auf diesem Foto vom Freitag, 23. Juni 2023, in New York ist eine Seite der Temu-Website zu sehen. Copyright  AP Photo/Richard Drew
Copyright AP Photo/Richard Drew
Von Pascale Davies
Zuerst veröffentlicht am
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Eine Untersuchung der EU-Kommission wirft einer chinesischen Online-Handelsplattform vor, Risiken schlecht zu bewerten: Ermittler fanden gefährliches Babyspielzeug und defekte Ladegeräte im Angebot.

Die EU-Kommission hat eine Geldstrafe von 200 Millionen Euro gegen den chinesischen Online-Händler Temu verhängt. Zuvor hatten Ermittler auf der Plattform massenhaft gefährliche Babyspielzeuge und fehlerhafte Ladegeräte gefunden.

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Die Kommission erklärte am Donnerstag, Temu komme seinen Pflichten nach dem EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) nicht nach. Die Plattform erkenne die Risiken durch illegale und unsichere Produkte für europäische Verbraucher nicht ausreichend und gehe sie nicht wirksam an.

Die Strafe folgt auf eine förmliche Untersuchung, die im Oktober 2024 begonnen hat. Brüssel prüft seitdem, ob Temu seinen Pflichten als von der EU eingestufte „sehr große Online-Plattform“ nachkommt.

Im Zuge der Ermittlungen ließ die Kommission von einer unabhängigen Prüfstelle Testkäufe durchführen. Dabei zeigte sich: Ein hoher Anteil der über Temu gekauften Ladegeräte fiel bereits bei grundlegenden elektrischen Sicherheitsprüfungen durch. Ein großer Teil der Babyspielzeuge galt als mittel- bis hochgefährlich, enthielt Chemikalien über den gesetzlichen Grenzwerten oder wies kleine ablösbare Teile mit Erstickungsgefahr auf.

Die Kommission warf Temu zudem vor, die Rolle des eigenen Plattformdesigns bei der Verbreitung unsicherer Produkte zu unterschätzen. Empfehlungsalgorithmen und von Influencern gesteuerte Werbeprogramme könnten den Ermittlern zufolge die Reichweite illegaler Angebote sogar noch vergrößern – diesen Aspekt habe Temu bislang kaum geprüft.

„Risikobewertungen sind keine Pflichtübung zum Abhaken, sie bilden das Rückgrat des DSA“, sagte Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie. „Temus Risikobewertung unterschätzt konkrete Gefahren, bleibt vage, stützt sich nicht auf belastbare Daten und ist nicht umfassend.“

„Sie lässt Aufsichtsbehörden, Nutzer und die Öffentlichkeit im Unklaren darüber, wie groß das tatsächliche Schadenspotenzial durch illegale Produkte auf Temu ist. Jetzt ist Temu am Zug, das Gesetz einzuhalten.“

Temu hat nun bis zum 28. August 2026 Zeit, einen Maßnahmenplan vorzulegen, in dem das Unternehmen darlegt, wie es die Mängel bei der Risikobewertung beheben will – so verlangt es Artikel 75 des DSA. Der Europäische Ausschuss für digitale Dienste hat danach einen Monat Zeit für die Prüfung. Anschließend bleibt der Kommission ein weiterer Monat, um einen endgültigen Beschluss zu fassen und einen Zeitplan für die Umsetzung festzulegen.

Kommt Temu der Nichtbefolgungsentscheidung nicht nach, drohen zusätzlich zu der nun verhängten Strafe regelmäßige Zwangsgelder. Die Kommission kündigte an, den Dialog mit dem Unternehmen fortzusetzen und die Einhaltung des DSA insgesamt genau zu überwachen.

Euronews hat Temu um eine Stellungnahme gebeten, bis zur Veröffentlichung jedoch keine Antwort erhalten.

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