Aufsichtsbehörden gehen gegen Plattformen, Designfehler und Alterschecks vor. Doch leicht auszuhebelnde Technik, Datenschutzrisiken und fehlende elterliche Verantwortung schwächen den Einsatz.
Der Umgang von Jugendlichen mit sozialen Medien und digitalen Diensten beschäftigt Politiker weltweit, auch in der Europäischen Union (EU).
Einige Länder diskutieren Verbote bis zum Alter von 16 Jahren. Andere setzen auf zurückhaltendere Modelle mit niedrigeren Altersgrenzen.
Das digital weit entwickelte Estland lehnt eine EU-weite einheitliche Altersgrenze für soziale Medien offen ab. Die Regierung setzt stattdessen auf digitale Kompetenz bei Minderjährigen, Lehrkräften und Eltern sowie auf eine konsequentere Durchsetzung bestehender Rechtsrahmen wie des Digital Services Act (DSA).
Vor wenigen Wochen hat ein Sondergremium unter Leitung von Prof. Dr. Jörg M. Fegert und Dr. Maria Melchior einen Bericht zum Kinderschutz im Netz vorgelegt. Das Gutachten enthält konkrete Handlungsempfehlungen.
Der Bericht fällt insgesamt ausgewogen aus und hält fest, dass nicht alle Minderjährigen unter 18 Jahren gleich behandelt werden sollten. Zugleich lässt er den EU-Entscheidern viel Interpretationsspielraum. Er greift den Fokus der Kommission auf neue Pflichten für Plattformen auf und setzt bei der Einbindung von Eltern weitgehend auf freiwillige Maßnahmen.
Bestehende Rechtsrahmen: Was bereits gilt
Auf Ebene der Mitgliedstaaten verläuft die Debatte recht schlicht. Im Mittelpunkt steht meist nur die Frage, ab welchem Alter Jugendliche soziale Medien und andere digitale Dienste nutzen dürfen.
Zudem haben Länder wie Frankreich Smartphones an Schulen vor Kurzem verboten.
Das Thema lässt sich leicht vermitteln und bringt politischen Akteuren spürbare Vorteile. Über technische Details und die nötigen Kapazitäten der Behörden, um die Vorgaben durchzusetzen, wird jedoch kaum gesprochen.
Auf EU-Ebene ist der Schutz Minderjähriger im Netz dagegen kein neues und kein vernachlässigtes Thema.
Die EU hat bereits zahlreiche Schutzvorschriften in unterschiedlichen Rechtsakten verankert, die Kinder im digitalen Raum absichern sollen.
Der Digital Services Act (DSA) dient etwa dazu, Gestaltungsmerkmale von Plattformen zu prüfen, die Kindern schaden könnten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt Regeln fest, um personenbezogene Daten von Kindern und ihre Einwilligung im Netz zu schützen. Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMSD) wurde kürzlich ausgeweitet und erfasst nun auch neue Formen audiovisueller Inhalte sowie Video-Sharing-Plattformen.
Die Liste setzt sich fort mit der Verordnung über künstliche Intelligenz (AI Act), der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD), der Verbraucherrechte-Richtlinie (CRD), der Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln (UCTD), der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), der Produkthaftungsrichtlinie (PLD), der Verordnung über politische Werbung (PAR), der viel kritisierten Chat-Kontrolle 1.0 und den Entwürfen für Chat-Kontrolle 2.0 sowie zahlreichen weiteren Leitlinien, Kooperationsmechanismen, Strategien, politischen Stellungnahmen und Programmen zur digitalen Bildung.
Ähnlich wie bei anderen Debatten zum Verbraucherschutz im Netz konzentriert sich die Diskussion um den Schutz Minderjähriger derzeit vor allem darauf, neue Regulierungsebenen und Instrumente einzuführen, statt bestehende Regeln konsequenter durchzusetzen.
Dazu hat die EU eine eigene App zur Altersverifikation gestartet. Voraussichtlich folgt bald ein Vorschlag für eine EU-weit einheitliche Altersgrenze für soziale Medien, verbunden mit weiteren Pflichten für Plattformen. Zudem wirbt die Kommission für vorausschauende Designvorgaben, etwa ein Verbot des endlosen Scrollens.
Probleme: Umgehung, Datensicherheit und Zersplitterung
Die negativen Erfahrungen des Vereinigten Königreichs und Australiens, wo Jugendliche lokale Beschränkungen etwa über VPN-Dienste oder den Wechsel auf Randplattformen mit schwächerer Regulierung umgehen, erschweren die politische Debatte erheblich.
EU-Entscheidungsträger müssen diese Beispiele aus dem Ausland einbeziehen und Vorsichtsmaßnahmen entwickeln, damit sich ähnliche Szenarien in Europa nicht wiederholen.
Bislang fällt die Bilanz ernüchternd aus. Anfang des Jahres stellte die EU-Kommission eine App zur Altersprüfung vor, die jedoch schnell in die Kritik geriet. KI-Systeme konnten die Anwendung laut Experten „innerhalb von Minuten“ aushebeln.
Hinzu kommt, dass die EU die europäischen Grundsätze für Datenschutz und Datenminimierung einhalten muss – auch vor dem Hintergrund immer häufiger auftretender Datenlecks bei privaten Plattformen und öffentlichen Diensten.
Schließlich erschwert der zersplitterte Ansatz bei den Altersgrenzen in den Mitgliedstaaten die Suche nach einer gemeinsamen EU-Regel.
Staaten, die bereits eigene Regelungen eingeführt haben, dürften sich dem Vorschlag des Expertengremiums widersetzen, den Zugang vor allem für Minderjährige unter 13 Jahren zu begrenzen. Sie werden sich auf denselben Bericht berufen, der festhält, dass „Länder möglicherweise eine höhere Altersgrenze als 13 Jahre vorziehen“.
Resilienz stärken: Eltern und Betreuungspersonen einbinden
Im Bericht heißt es, die Verantwortung für die Sicherheit Minderjähriger im Netz liege in erster Linie bei Anbietern sozialer Medien und digitaler Dienste. Eltern und Betreuungspersonen spielen demnach nur eine ergänzende Rolle:
„Anbieter sozialer Medien und anderer digitaler Dienste tragen die Hauptverantwortung dafür, Minderjährige auf ihren Angeboten zu schützen. Darüber hinaus haben Eltern und Betreuungspersonen wichtige Aufgaben: Sie sollen die Online-Zeit von Kindern und Jugendlichen begleiten und Minderjährige dabei unterstützen, die Risiken in Social-Media-Umgebungen gemeinsam zu bewältigen.“
Zwar nimmt die Bedeutung elterlicher Aufsicht ab, je älter ein Kind wird, je selbstständiger es handelt und je stärker der Einfluss von Gleichaltrigen wächst.
Ebenso stimmt, dass viele Eltern nicht über Ressourcen, Zeit oder ausreichende digitale Kompetenzen verfügen, um vorhandene Jugendschutz- und Kontrollfunktionen zu nutzen.
Den kulturellen Wandel, den sich die EU-Kommission und zahlreiche nationale Politiker wünschen, wird es jedoch nur geben, wenn Regulierung und digitale Bildung zusammenkommen – und Eltern sich deutlich stärker einbringen.
Nicht selten tragen Eltern selbst dazu bei, Regeln zu umgehen, und verschaffen ihren Kindern einen nahezu unkontrollierten Zugang zur digitalen Welt.
Es gibt nur wenige Daten darüber, wie häufig europäische Eltern vorhandene Schutzoptionen einsetzen. Eine Befragung aus dem Jahr 2020 des Netzwerks EU Kids Online zeigt jedoch, dass im Schnitt lediglich 22 Prozent der europäischen Eltern entsprechende Kontrollwerkzeuge nutzten.
Etwas aktiver waren lediglich Eltern in Frankreich und Malta. In Litauen griffen damals nur 12 Prozent der Eltern auf solche Funktionen zurück, in Tschechien waren es 14 Prozent.
Das Sondergremium setzt bei der Einbindung von Eltern auf einen eher sanften Ansatz. Im Mittelpunkt stehen digitale Bildung, Orientierungshilfen und unterstützende Werkzeuge.
Doch tiefgreifender kultureller Wandel gelingt meist nur, wenn weiche Maßnahmen mit verbindlichen Pflichten verknüpft werden – nicht nur für digitale Plattformen, sondern auch für Eltern.
Die EU verfügt bereits über einen umfassenden Kinderschutzrahmen, den lokale Behörden durchsetzen. In den aktuellen politischen Debatten zum Online-Verhalten Minderjähriger fehlen jedoch konkrete Anreize und klare Verantwortlichkeitsmechanismen für Eltern.
Ohne eindeutig geregelte elterliche Verantwortung, exzessive Bildschirmzeit, Cybermobbing und digitale Gewalt gegen andere Kinder zu begrenzen, bleiben viele Eltern womöglich passiv. Sie verlassen sich dann vollständig auf nationale oder EU-weite Regeln, statt die digitale Gesundheit ihrer Kinder aktiv mitzugestalten.
Dieser Beitrag ist ursprünglich auf EU Tech Loop (Quelle auf Englisch) erschienen und wird im Rahmen eines Syndizierungsabkommens auf Euronews veröffentlicht.