Von Deutschland bis Schweden haben Vergleichsportale Hunderte Millionen Euro von Google erstritten. Das neue DMA-Bußgeld könnte ihnen und anderen noch höhere Entschädigungen ermöglichen.
Ein Bußgeld von €890 Millionen, das die Europäische Union Google vergangene Woche auferlegt hat, entwickelt sich zur Steilvorlage für immer mehr private Schadensersatzklagen. Vor allem technologieorientierte Unternehmen in ganz Europa sehen darin neue Chancen.
Es ist die erste Geldbuße auf Grundlage des EU-Gesetzes über digitale Märkte und sie besteht aus zwei Teilen.
Nach Ansicht der Brüsseler Behörden bevorzugt Google in seinen Suchergebnissen weiterhin eigene Dienste – etwa Shopping, Hotels, Verkehr oder Sportergebnisse – gegenüber Konkurrenzangeboten. Das untergrabe den fairen Wettbewerb und schränke die Auswahl für Nutzerinnen und Nutzer ein.
Außerdem habe Google App-Entwickler daran gehindert, Nutzerinnen und Nutzer von Google Play auf günstigere Bezahlmöglichkeiten außerhalb der App hinzuweisen.
Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission für einen sauberen, fairen und wettbewerbsorientierten Wandel, betonte, Produkte müssten sich durch ihre Qualität durchsetzen – nicht durch den Konzern, dem die Suchmaschine gehört.
Google weist diese Darstellung zurück. Kent Walker, Präsident für Globale Angelegenheiten, erklärte, der Konzern werde gezwungen, Funktionen zu „entfernen“, die Nutzerinnen und Nutzer schätzen – etwa Echtzeitpreise oder Verfügbarkeiten von Hotels und Flügen. Die Entscheidung führe aus seiner Sicht eher zu einer Verschlechterung der Produkte als zu fairem Wettbewerb.
Wer bislang Schadensersatz von Google verlangt
In Deutschland sprach ein Berliner Gericht dem Preisvergleichsportal Idealo im November 2025 €465 Millionen zu – deutlich weniger als die €3,3 Milliarden, die das zum Axel-Springer-Konzern gehörende Unternehmen gefordert hatte.
Idealo kündigte in einer Mitteilung an, die Forderung trotzdem weiterzuverfolgen. Mitgründer Albrecht von Sonntag erklärte, „Marktmissbrauch muss Folgen haben“ und dürfe kein lukratives Geschäftsmodell werden.
In demselben Berliner Verfahren sprach das Gericht dem Betreiber von Testberichte.de, der Producto GmbH, in einem parallelen Urteil rund €107 Millionen zu – bei einer ursprünglichen Forderung von €290 Millionen.
In Italien reichte die Moltiply-Tochter 7Pixel im Mai 2025 eine Anschlussklage über €2,97 Milliarden ein. Sie macht Schäden am Vergleichsportal Trovaprezzi.it geltend.
In einer verpflichtenden Börsenmitteilung erklärte Moltiply, die Summe spiegele „die strukturellen Auswirkungen des Missbrauchs plus Zinsen“ wider, wie externe Gutachter es berechnet hätten.
In Schweden erhielt das zum Klarna-Konzern gehörende Vergleichsportal PriceRunner im Juli 2026 von einem Gericht in Stockholm rund €1,7 Milliarden zugesprochen.
Warum dieses Bußgeld die Lage verändert
Fast alle diese Verfahren begannen lange vor der jüngsten Geldbuße gegen Google.
Es handelt sich um sogenannte Anschlussklagen, die auf der Google-Shopping-Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2017 beruhen. Damals stellte Brüssel nach Artikel 102, der älteren Missbrauchsregel für marktbeherrschende Unternehmen, fest, dass Google seine eigenen Dienste unzulässig bevorzugt hatte.
Da dieser Verstoß in Brüssel bereits festgestellt ist, müssen die Kläger ihn vor nationalen Gerichten nicht noch einmal nachweisen. Sie müssen nur beziffern, welcher Schaden ihnen entstanden ist.
Die neue Geldbuße betrifft anderes und jüngeres Verhalten: anhaltende Selbstbevorzugung in den Suchergebnissen und sogenannte Anti-Steering-Praktiken im Google-Play-Store, die Nutzer vom Wechsel zu anderen Angeboten abhalten.
Sie öffnet die älteren Verfahren nicht wieder und ändert auch deren Rechtsgrundlage nicht. Sie schwächt aber eine Verteidigungslinie, auf die Google sich in vielen Prozessen stützt: dass die Änderungen von 2017 das Problem gelöst hätten und mögliche Schäden nur von kurzer Dauer gewesen seien.
Der Befund, dass dasselbe Verhalten Jahre später weiterging, macht dieses Argument deutlich schwerer haltbar.
Das neue Bußgeld könnte zudem den Zeitraum ausweiten, für den Unternehmen Entschädigung verlangen können. Da es jüngere Verstöße dokumentiert, dürften Firmen nun auch für diese späteren Jahre Schadenersatz fordern – zusätzlich zur Zeit vor 2017, die die älteren Verfahren bereits abdecken. Das dürfte höhere Forderungen und weitere Klagen nach sich ziehen.