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EU-KI-Gesetz formt Unternehmensregeln weltweit – von Washington bis Tokio

Archivbild: Abgeordnete stimmen am 14. Juni 2023 im Europäischen Parlament im ostfranzösischen Straßburg über das Gesetz zu Künstlicher Intelligenz ab.
ARCHIV - Abgeordnete stimmen am Mittwoch, 14. Juni 2023, im Europäischen Parlament in Straßburg im Osten Frankreichs über das Gesetz zu künstlicher Intelligenz ab. Copyright  Copyright 2023 The Associated Press. All rights reserved.
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Von Una Hajdari
Zuerst veröffentlicht am
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Fast die Hälfte der Unternehmen, die in ihren Berichten das EU-KI-Gesetz erwähnen, ist rechtlich gar nicht gebunden. Neue Forschung zeigt, wie stark die Regeln weltweit wirken.

Brüssels Hang zur aus Sicht vieler übertriebenen Regulierung zeigt Wirkung weit über die EU hinaus.

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Laut neuen Daten sitzt fast die Hälfte der Unternehmen, die in ihren Governance-Berichten auf das EU-Gesetz über Künstliche Intelligenz verweisen, gar nicht in der EU. Das deutet darauf hin, dass Brüssel schon vor dem vollständigen Inkrafttreten der strengen Vorgaben einen globalen Standard für KI-Steuerung setzt.

Die Auswertung, veröffentlicht von der Thomson-Reuters-Stiftung auf Basis der Initiative AI Company Data (AICDI), stützt sich auf mehr als 100.000 Datenpunkte von 2.973 Unternehmen weltweit.

Demnach haben 47 % der Unternehmen, die das Gesetz in ihren Angaben nennen, ihren Hauptsitz außerhalb der EU.

Der Bericht wertet dies als Beleg für einen „Brussels Effect“ in der KI-Regulierung – so nennen Fachleute die Tendenz, dass EU-Regeln zum weltweiten Maßstab werden, besonders deutlich bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Demnach ist der Effekt „noch nicht flächendeckend, aber er ist sichtbar, deutlich und konzentriert dort, wo der Marktdruck zur Angleichung am stärksten ist“.

Das Gesetz, das ab August 2026 vollständig gilt, ist weltweit das erste umfassende, sektorübergreifende KI-Gesetz.

Seine Reichweite geht über die Grenzen der EU hinaus. Es gilt für jede Organisation, deren KI-Systeme in der EU eingesetzt werden oder deren Ergebnisse Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen im Binnenmarkt haben.

Jahrelange Vorbereitung

Das KI-Gesetz gilt seit 2024, doch seine Pflichten greifen schrittweise und nicht auf einen Schlag.

Verbote besonders riskanter KI-Anwendungen und Transparenzvorgaben für allgemein einsetzbare KI-Modelle galten bereits ab Dezember 2025. Erst die Regeln für Hochrisikosysteme, etwa in Personalgewinnung, Kreditvergabe und Gesundheitswesen, werden im August 2026 vollständig verbindlich.

Wie bei der Datenschutz-Grundverordnung reicht der Geltungsbereich über die EU hinaus. Auch Unternehmen ohne Sitz im Binnenmarkt müssen die Vorgaben einhalten. Bei schweren Verstößen drohen Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Trotzdem darf man dies nicht mit einem breiten Trend verwechseln, KI-Nutzung offen zu legen oder strukturierte Vorgaben für den Einsatz zu haben.

Über alle Branchen hinweg verfügen nur 13 % der Unternehmen überhaupt über einen formalen Rahmen für KI-Governance, unabhängig davon, ob sie das EU-KI-Gesetz erwähnen.

Von diesen 13 %, die einen solchen Rahmen etabliert haben, verweist etwas mehr als die Hälfte, nämlich 53 %, ausdrücklich auf das EU-KI-Gesetz. Von dieser Gruppe sitzen 47 % der Unternehmen außerhalb der EU.

Technologiebranche gibt Tempo vor

Wie stark sich Unternehmen mit dem Gesetz auseinandersetzen, hängt stark von Branche und Region ab.

Allein IT-Unternehmen stellen fast 40 % aller Nicht-EU-Firmen, die das Gesetz zitieren. Kommunikations- und Finanzdienstleister kommen zusammen auf weitere 29 %.

Regional liegt Nordamerika mit knapp 40 % an der Spitze. Den Ausschlag geben vor allem US-Technologie- und Gesundheitsunternehmen mit starkem EU-Geschäft.

Europäische Unternehmen außerhalb der EU – vor allem aus dem Vereinigten Königreich, der Schweiz und Norwegen – folgen mit rund 24 %. Das spiegelt enge wirtschaftliche und regulatorische Verflechtungen mit der Union.

Asiatische Firmen kommen auf eine Quote von etwa 28 %. Sie konzentriert sich auf Technologieunternehmen, die tief in globale KI-Lieferketten eingebunden sind.

Die Vereinigten Staaten sind ein besonders eindrückliches Beispiel, zumal die US-Regierung bei KI-Regulierung bislang eher zurückhaltend agiert.

Es gibt kein umfassendes bundesweites KI-Gesetz, trotzdem stellen US-Unternehmen 35 % aller Nicht-EU-Firmen, die das EU-Gesetz erwähnen – mehr als jedes andere Land.

In den USA stammen 53 % der zitierenden Unternehmen aus der IT-Branche, und jedes fünfte IT-Unternehmen im Datensatz verweist auf das Gesetz – der höchste Wert unter allen Branchen im Land.

Große US-Technologiekonzerne wie Microsoft, Google, OpenAI und xAI haben sich laut Bericht freiwillig an Teile des EU-Verhaltenskodex für KI angelehnt. Ausschlaggebend ist für sie die Aussicht auf dauerhaft freien Zugang zum europäischen Markt.

Gute Werte, große Lücken

Unternehmen, die das Gesetz erwähnen, erfüllen die grundlegenden Anforderungen meist ordentlich. Sie haben eine klare KI-Strategie, eine Aufsicht auf Vorstandsebene und legen offen, welche Daten sie nutzen. Nicht-EU-Firmen, die sich auf das Gesetz beziehen, schneiden bei diesen Punkten sogar besser ab als EU-Unternehmen.

Bei der Weiterbildung liegen dagegen Firmen aus der EU vorn: 49,4 % bieten Programme zur Umschulung oder zum KI-Grundverständnis an, gegenüber 40,6 % der Unternehmen außerhalb der EU.

Doch Kontrolle der Strategie ist das eine. Zu prüfen, was eine KI im Einzelfall tatsächlich tut, ist etwas anderes. Weltweit verpflichten nur 12,4 % der Unternehmen eine Person dazu, einzelne KI-Entscheidungen zu überprüfen, und fast die Hälfte von ihnen hat noch gar nicht festgelegt, wie das praktisch funktionieren soll.

Noch seltener sind systematische Prüfungen von Rechten. Weniger als jedes vierte Unternehmen untersucht, ob seine KI die Rechte von Beschäftigten verletzen könnte – selbst unter den Firmen, die sich besonders intensiv mit dem Gesetz befassen.

Diese Lücke wird bald besonders wichtig. Ab August 2026 müssen Unternehmen, die Hochrisiko-KI in Bereichen wie Personalgewinnung, Kreditvergabe oder Gesundheitsversorgung einsetzen, solche Prüfungen vor dem Start durchführen und die Ergebnisse den Aufsichtsbehörden melden.

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