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Schwanger im Flugzeug: Diese Rechte haben Sie am Flughafen und an Bord

Von Flughäfen bis Passagierrechten: Das müssen Sie wissen.
Von Flughäfen bis zu Passagierrechten: Das Wichtigste im Überblick. Copyright  Copyright 2026 The Associated Press. All rights reserved.
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Von Rebecca Ann Hughes
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Schwangere können mit Priority-Check-in und Hilfe an Bord entspannter fliegen. Unser Überblick erklärt Angebote an Flughäfen und Ihre Rechte bei Airlines.

Wer schwanger fliegt, hat am Flughafen und an Bord Anspruch auf verschiedene Rechte und Vergünstigungen, die nicht immer sofort erkennbar sind.

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Eine Schlange zu überspringen oder Hilfe zu bekommen, macht das Fliegen mit Babybauch deutlich entspannter.

Hier die wichtigsten Punkte.

Check-in: Schwangere dürfen teils Priority- und Business-Class-Schalter nutzen

Bei einigen Airlines dürfen schwangere Reisende an Priority- oder Business-Class-Schaltern einchecken.

Die Regeln unterscheiden sich je nach Airline und Flughafen. Fragen Sie deshalb zuerst beim Personal nach.

Einige Airlines erlauben schwangeren Reisenden, Priority- oder Business-Class-Schalter beim Check-in zu nutzen
Einige Airlines erlauben schwangeren Reisenden, Priority- oder Business-Class-Schalter beim Check-in zu nutzen Rebecca Ann Hughes

Sicherheitskontrolle: Schwangere können Familien-Spur nutzen

Auch wenn die Beschilderung oft nahelegt, dass die Familien-Spur nur für Reisende mit kleinen Kindern gedacht ist: In den meisten Flughäfen dürfen sich auch Schwangere dort anstellen.

Auf vielen Flughafen-Websites steht das ausdrücklich. Ein kurzer Online-Check lohnt sich, wenn Sie unsicher sind.

In Europa gilt das unter anderem für Rom Fiumicino, Venedig Marco Polo, München und Paris Charles de Gaulle (in den Schulferien). Ebenfalls dabei sind die 46 von Aena betriebenen Flughäfen in Spanien, darunter Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und Málaga-Costa del Sol.

Auch wenn es nicht ausdrücklich auf der Website steht: Wer sichtbar schwanger ist, wird oft von selbst zur Priority-Schlange geleitet oder bekommt sie auf Nachfrage selten verweigert.

Körperscanner: Schwangere dürfen Untersuchung ablehnen

Körperscanner und Metalldetektoren an Flughäfen gelten für Schwangere und ungeborene Kinder als unbedenklich. Wer sich trotzdem unwohl fühlt, kann die Kontrolle verweigern.

In der EU dürfen alle Passagiere eine Untersuchung im Körperscanner ablehnen. „In diesem Fall werden Sie mit einer alternativen Methode kontrolliert, darunter mindestens eine Abtastung per Hand“, heißt es in den offiziellen Vorschriften (Quelle auf Englisch).

Die britische Regierung erklärt (Quelle auf Englisch): „Sie können statt eines Körperscanners eine Durchsuchung in einem separaten Raum verlangen. Dabei werden Sie gründlich per Hand abgetastet und müssen möglicherweise Kleidung lockern oder ausziehen.“

Fluggesellschaft: Schwangere können Mobilitätshilfe anfordern

Passagiere mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität können bei ihrer Airline besondere Unterstützung beantragen, in der Regel mindestens 48 Stunden vor Abflug.

Für Schwangerschaft allein gilt dieser Anspruch nicht automatisch. Sie können aber Hilfe anfragen, wenn Sie unter starker Übelkeit oder Schmerzen leiden und einen Rollstuhl oder Unterstützung in großen Terminals brauchen, etwa per Golfbuggy.

Bis etwa zur 28. Woche: Fliegen meist ohne ärztliches Attest möglich

Die meisten Airlines lassen Schwangere mit nur einem Kind bis zur 28. Woche und teils darüber hinaus ohne ärztliches Attest fliegen.

Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Fluggesellschaft. Prüfen Sie sie deshalb vor der Buchung.

Boarding: Airlines gewähren Schwangeren oft Vorrang

Nach Angaben der Verbraucherplattform AirHelp räumen viele Airlines schwangeren Passagieren ein bevorzugtes Boarding ein.

Auf den Webseiten der Airlines steht das selten ausdrücklich. Fragen Sie deshalb am Gate nach, wenn Sie das Bedürfnis haben.

Neues EU-Recht: Begleitperson sitzt kostenlos neben Schwangeren

Ein neues Paket von EU-Reformen stärkt die Rechte von Flugreisenden. Schwangere dürfen dann ohne zusätzliche Sitzplatzgebühr neben einer Begleitperson sitzen.

Die neuen Regeln sollen voraussichtlich Mitte 2027 in Kraft treten.

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