Mit dem Sacharow-Preis schickt das Parlament eine Botschaft an Donald Trump. Überraschend ging der Preis nicht an den Favoriten Tundu Lissu.
Das Europäische Parlament hat den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) am Donnerstag mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit ausgezeichnet. Damit setzt es ein Zeichen gegen die US-Sanktionen, die die Arbeit des Gerichts bedrohen.
Der jährliche Preis würdigt Einzelpersonen und Organisationen, die Menschenrechte und Grundfreiheiten verteidigen. Zu den früheren Preisträgern zählen der südafrikanische Staatsmann Nelson Mandela und der russische Oppositionelle Alexej Nawalny.
Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hatte am 9. Oktober Sanktionen gegen den IStGH angekündigt. Zuvor hatte sie wiederholt den Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu sowie die Ermittlungen zum Verhalten von US-Soldaten in Afghanistan kritisiert.
"Das ist eine Botschaft der Hoffnung und des Widerstands an Donald Trump. Wir werden den Rechtsstaat und die internationale Justiz nicht preisgeben. Wir stehen an der Seite des IStGH, so lange es nötig ist", sagte die französische Europaabgeordnete Chloé Ridel, die das Gericht nominiert hatte.
Überraschende Entscheidung
Die Fraktionschefs des Parlaments entschieden sich für den IStGH und gegen zwei weitere Finalisten: den tansanischen Anwalt Tundu Lissu, der politisch verfolgt wird, und die iranischen Schwestern Taraneh und Romina Rahimi. Sie waren stellvertretend für die vom iranischen Regime Verfolgten nominiert worden.
Vorgeschlagen hatte den Gerichtshof und seine Amtsträger die sozialdemokratische S&D-Fraktion, später stellten sich die übrigen Fraktionen hinter die Nominierung. Manche Insider überraschte das, sie hatten mit einem Sieg von Lissu gerechnet.
Druck auf die EU wächst
Vergangene Woche hatten Abgeordnete quer durch alle politischen Lager Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen aufgefordert, das in den Niederlanden ansässige Gericht vor den US-Sanktionen zu schützen. Sie verlangten, "alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente" zu nutzen, vor allem die EU-Blocking-Verordnung. Sie schützt europäische Unternehmen und Personen vor den Folgen bestimmter ausländischer Sanktionen.
EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas nannte die Sanktionsdrohung am 9. Oktober "nicht hinnehmbar" und bekräftigte das Bekenntnis der Union zum Völkerrecht. Konkrete Schritte hat die EU bislang nicht unternommen.