Der Pass für den Job im EU-Ausland

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Von Euronews
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Madeleine aus Lyon fragt: “Ich habe ein französisches Diplom in Kommunikationswissenschaften. Ende Juni beginnt mein Zeitvertrag in London. Brauche ich dafür eine Aufenthaltsgenehmigung? An wen muss ich mich in dieser Frage wenden?”

Jimena Gomez de la Flor von Europe Direct: “Wenn Sie für eine kurze Zeitdauer von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen ziehen, brauchen Sie nur einen gültigen Ausweis oder Pass, wenn es unter drei Monate sind. Das gilt auch für Großbritannien.

Sie sollten auch wissen, dass einige EU-Länder von Ihnen verlangen können, Ihre Anwesenheit zu melden. Dies kann man gewöhnlich im Rathaus oder bei der örtlichen Polizeibehörde tun. Falls Sie in einem Hotel wohnen, kümmert sich dieses im Allgemeinen um all die Formalitäten.

Bleiben Sie länger als drei Monate, müssen Sie sich anmelden, ebenfalls im Rathaus oder bei der Polizei. Dafür brauchen Sie Ihren Ausweis oder Pass und außerdem auch Ihren Arbeitsvertrag.

Im Fall Großbritanniens, wenn Sie EU-Bürger oder Staatsangehöriger der Schweiz, Liechtensteins, Islands oder Norwegens sind, brauchen Sie sich nicht zu melden, Sie können es aber tun, wenn Sie mögen, dann haben Sie auch ein Dokument, das alles belegt.

Für genauere Informationen sollten Sie sich aber doch besser an die britischen Behörden wenden, an die für Aufenthaltsgenehmigungen zuständige Stelle bei der Grenzbehörde.”

Wenn auch Sie eine Frage stellen möchten in Utalk, klicken Sie auf den unten stehenden Button.
Weitere Informationen über die EU erhalten Sie unter der Telefonnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 oder auf der Webseite: europa.eu/youreurope.

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