«Wohlstandskranker» Jugendlicher wehrt sich gegen Auslieferung an die USA

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Von Euronews
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Der Amerikaner Ethan Couch, der vor zwei Jahren betrunken vier Menschen totgefahren hatte und wegen “Wohlstandskrankheit” mit Bewährung davon kam

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Der Amerikaner Ethan Couch, der vor zwei Jahren betrunken vier Menschen totgefahren hatte und wegen “Wohlstandskrankheit” mit Bewährung davon kam, ficht seine Auslieferung aus Mexiko an und hat zunächst einen Aufschub erwirkt.

Der heute 18-Jährige war vor mehreren Wochen mit seiner Mutter aus den USA geflohen. Am Montag wurden die beiden dann im Urlaubsort Puerto Vallarta festgenommen. Sie wurden aber schnell gefasst, nachdem sie mit dem eigenen Handy Pizza bestellt hatten.

Die Mutter wurde inzwischen zurück in die USA gebracht, zunächst nach Los Angeles; ihr steht hier nun ein Prozess bevor, sozusagen wegen Fluchthilfe. Gegen den Vater, einen erfolgreichen Unternehmer, gibt es keine Vorwürfe.

Ein Bericht des amerikanischen Fernsehsenders CBS über die Auslieferung und den Fall insgesamt (auf Englisch) Der Junge war 16, als er sich mit 2,4 Promille Alkohol im Blut, dem Dreifachen des Erlaubten, ans Steuer setzte und bei einem Unfall – bei dem er auch noch zu schnell fuhr – in einem Vorort von Fort Worth vier Menschen tötete und neun weitere verletzte.

Seine Anwälte machten erfolgreich geltend, dass er an “Affluenza” leide, an “Wohlstandskrankheit”: Als verwöhntes Kind reicher Eltern seien ihm nie Grenzen aufgezeigt worden. So kam Couch mit zehn Jahren Haft auf Bewährung davon – ein Urteil, das für Hohn, Zorn und Unverständnis sorgte.

Der amerikanische Fernsehsender Fox 4 fasste damals einige Reaktionen von Zuschauern zusammen (auf Englisch) “Affluenza” allerdings gibt es medizinisch gesehen gar nicht: Der Begriff wurde durch diesen Fall aber schnell bekannt. Er ist eine Zusammensetzung aus “Influenza” und dem englischen Wort “affluent”, also reich.

Ein Überblick über den Fall und die Opfer beim amerikanischen Fernsehsender ABC News (auf Englisch) Couch floh jetzt aber mit seiner Mutter nach Mexiko, nachdem ein Video aufgetaucht war, dass ihn auf einer Feier zeigte, in verdächtiger Nähe zu etlichen Biergläsern. Durch seine Flucht verpasste er einen Meldetermin bei der Polizei; das setzte die Suche nach ihm in Gang.

Alleine schon mit seiner Flucht hat er gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Trotzdem müsste er nach texanischem Recht nach einer Auslieferung nur eine kurze Haftstrafe befürchten – bis zu seinem 19. Geburtstag im April.

Das liegt daran, dass ihm seinerzeit der Prozess nach dem Jugendstrafrecht gemacht wurde. Die Staatsanwaltschaft will seinen neuen Fall zwar vor ein reguläres Gericht zu bringen: Auch dann würde die Strafe aber kaum höher ausfallen. Gerade einmal 120 Tage Haft wären möglich, samt deutlich verschärften Bewährungsauflagen.

Die Staatsanwaltschaft baut nun allerdings offenbar darauf, dass er über die Jahre gegen diese strengeren Auflagen erneut verstoßen würde: Dann würde sie versuchen, den nunmehr erwachsenen Couch für bis zu vierzig Jahre hinter Gitter zu bringen.

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