Rote Karte für Rechtspopulisten: Schweizer stimmen gegen automatische Abschiebung von Ausländern

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Von Euronews mit dpa, NZZ
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Freude bei den Gegnerinnen und Gegnern der verschärften Abschiebungsinitiative in der Schweiz: Fast 59 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer haben

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Freude bei den Gegnerinnen und Gegnern der verschärften Abschiebungsinitiative in der Schweiz: Fast 59 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer haben in einer Volksabstimmung gegen die automatische und ausnahmslose Ausweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer gestimmt. Rund 41 Prozent sprachen sich für die sogenannten Durchsetzungsinitiative. aus.

Mehr als die Hälfte der Kantone stimmte gegen den Vorschlag der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP). Kritikerinnen wie Justizministerin Simonetta Sommaruga hatten eine Einschränkung des Rechtsstaates befürchtet. “Heute war ein wichtiger Tag für die Schweiz als Rechtsstaat”, so Sommaruga. “Wir haben den Rechtsstaat heute nicht weiterentwickelt, aber die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben heute den Rechtsstaat verteidigt.”

Die Initiative sah vor, dass straffällig gewordene Ausländerinnen und Ausländer auch bei minder schweren Delikten ohne Einzelfallprüfungen abgeschoben werden. Sie sollte ohne weitere Beratung durch das Parlament Gesetz werden. In den französischen Kantonen und in den Städten Basel (70%) und Zürich (65%) war die Ablehnung besonders hoch. Olivier Marmillod aus Genf freut sich über das Ergebnis: “Jeder hat das Recht, Fehler zu machen. Es gibt viele Schweizer, die Fehler machen und ich verstehe nicht, warum Menschen, die in der Schweiz geboren sind oder deren Eltern vor 40 Jahren hergekommen sind, anders behandelt werden sollten. Das ist nicht richtig.”

Das Nein zur Durchsetzungsinitiative gilt als schwere Niederlage für die SVP. Noch im November gab es eine Mehrheit für den Vorschlag. Als einer der entscheidenden Punkte galt das wachsende Bewusstsein, dass eine automatische Ausweisung an den Grundpfeilern eines Rechtsstaates rütteln würde. Es gab ein breites Engagement in der Zivilgesellschaft. Die Beseitigung von Minderheiten- und Individualrechten sei “nicht mit bisher geltenden Konzept der Schweizerischen Demokratie vereinbar”, hatte Bundesrichter Thomas Stadelmann betont.

Mit der Ablehnung wird nun im Kern eine Volksabstimmung von 2010 umgesetzt. Auch dieses sieht die Ausweisung krimineller Ausländer vor, aber bei weniger Delikten und nur nach Prüfung durch einen Richter auf einen etwaigen Härtefall.

Volksabstimmungen zu Ausländerfragen haben in der Schweiz eine lange Tradition. Das Land ist zwar von der aktuellen Flüchtlingskrise fast nicht betroffen, aber hat mit 25 Prozent einen extrem hohen Ausländeranteil.

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