Die Generalstaatsanwaltschaft des deutschen Bundeslandes Schleswig-Holstein hat einen Auslieferungshaftbefehl für den ehemaligen katalanischen Regierungschef Carles Puigdemont beantragt. Dieser war am 25. März in Schleswig-Holstein aufgrund eines europäischen Haftbefehls festgenommen worden.
Im Fall des im deutschen Neumünster inhaftierten ehemaligen katalanischen Regierungschefs Carles Puigdemont soll nun über einen Auslieferungshaftbefehl entschieden werden. Diesen hatte die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein beantragt.
Es werde einige Tage dauern, bis der Erste Strafsenat über den Antrag entscheide, erklärte, Wiebke Hoffellner die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft in Schleswig:
"Der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein hat heute Antrag auf Erlass eines Auslieferungshaftbefehls bei dem schleswig-holsteinischen Oberlandesgericht gestellt. Über diesen hat jetzt das Oberlandesgericht zu befinden."
Nach intensiver Prüfung des Europäischen Haftbefehls sei der Generalstaatsanwalt zu dem Ergebnis gelangt, dass ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliege, mit einer Durchführung des ordnungsgemäßen Auslieferungsverfahrens zu rechnen sei und der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliege, hieß es zur Begründung des Antrags in der Pressmitteilung der Staatsanwaltschaft.
Puigdemonts deutsche Anwälte stellten ihrerseits umgehend Anträge auf Zurückweisung.
Puigdemont war am 25. März nach einer Skandinavienreise in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Gegen ihn liegt ein europäischer Haftbefehl vor. Die spanische Justiz wirft ihm unter anderem "Rebellion" vor.