Unerlaubter EU-Grenzübertritt: Muss Kuh Penka sterben?

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Von Euronews
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Die Kuh kam beim Grasen an der EU-Außengrenze von der Herde ab, landete in Serbien und wurde von einem Landwirt wieder nach Hause gebracht. Genau das ist laut EU-Recht verboten.

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Der unerlaubte Grenzübertritt soll einer bulgarischen Kuh zum Verhängnis werden. Penka heißt das Tier, übrigens trächtig, und war vor gut zwei Wochen von ihrer Herde in der Nähe der EU-Außengrenze nach Serbien ausgerissen, wie ihr Besitzer, Iwan Charalampiew, berichtet.

"Die Kuh überquerte den Grenzübergang bei Oltomantsi und wurde weder von den Polizisten noch den Zollbeamten aufgehalten. Sie betrat Serbien einfach so, quer durch die Absperrung, ohne dass jemand versuchte hätte, sie aufzuhalten."

In Serbien wurde die Grenzgängerin von einem Landwirt entdeckt, der sie aufgrund ihrer Markierung als bulgarisches Tier identifizierte.

Penka kam zunächst zu ihrem Besitzer zurück. Doch dann hätten die bulgarischen Behörden die sofortige Tötung der Kuh angeordnet - trotz eines tierärztlichen Gutachtens, das Penka eine tadellose Gesundheit bescheinigte. Denn, so die amtliche Erklärung, die Rückkehr aus Nicht-EU-Gebieten in die Europäische Union sei untersagt.

Die bulgarischen Behörden sagen, ihnen seien die Hände gebunden. Und das trotz der vielen Gnadenapelle aus dem ganzen Land.

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