Beide Kleidungsstücke verhüllen auch das Gesicht und machen so eine Identifizierung über das Antlitz unmöglich. Einige europäische Länder leiten daraus eine Gefahr ab und haben mit einer speziellen Gesetzgebung reagiert.
Einige Länder der Europäischen Union erlauben sie, andere nicht. Die Verhüllung per Burka oder Nikab.
Die Niederlande erlauben das Tragen der Verhüllung in der Öffentlichkeit, nicht aber am Arbeitsplatz. In Italien wurde, mit Ausnahme von Ligurien und der Lombardei, ist kein Gesetz zu Burka und zum Nikab verabschiedet, ein altes Gesetz aber verbietet es aus Sicherheitsgründen, das Gesicht in der Öffentlichkeit zu verhüllen.
Frankreich, Belgien, Österreich und nun auch Dänemark haben das Tragen der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz verboten.
Wer in Deutschland als Angestellter Kundenkontakt hat, muss auf die Kleidungsstücke ebenfalls verzichten.
In Großbritannien dürfen Burka und Nikab das Gesicht verhüllen, lediglich einige Schulen haben das Tragen untersagt.
Der Niqab ist eine Kombination aus Kopfbedeckung und Schal, die das Gesicht einer Frau mit Ausnahme ihrer Augen bedecken. Die Burka bedeckt den ganzen Körper vom Kopf bis zum Boden.