Von Stefan Grobe
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Richter annullieren Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörde
Das EU-Gericht in Luxemburg hat angeordnet, kritische Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters Glyphosat öffentlich zu machen.
Die Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörde EFSA, entsprechende Untersuchungen unter Verschluss zu halten, sei nichtig.
Glyphosat war 2017 in der EU für weitere fünf Jahre zugelassen worden.
Die Weltgesundheitsorganisation hält Glyphosat für krebserregend.
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