Von Stefan Grobe
Richter annullieren Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörde
Das EU-Gericht in Luxemburg hat angeordnet, kritische Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters Glyphosat öffentlich zu machen.
Die Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörde EFSA, entsprechende Untersuchungen unter Verschluss zu halten, sei nichtig.
Glyphosat war 2017 in der EU für weitere fünf Jahre zugelassen worden.
Die Weltgesundheitsorganisation hält Glyphosat für krebserregend.