Gericht: Auch kriminelle Flüchtlinge geniessen Schutz

Gericht: Auch kriminelle Flüchtlinge geniessen Schutz
Von Stefan Grobe
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button
Den Link zum Einbetten des Videos kopierenCopy to clipboardCopied

Flüchtlingen, die in ihrer Heimat straffällig geworden sind, darf das Asylrecht in der EU verweigert werden - sie dürfen dennoch nicht abgeschoben werden, so das höchste EU-Gericht.

WERBUNG

EU-Staaten haben das Recht, schwer straffällig gewordenen Flüchtlingen den Asyl-Status abzuerkennen.

Das entschied das höchste EU-Gericht in Luxemburg.

Allerdings beeinträchtige der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte.

Die betroffenen Mneschen dürfen daher mitunter nicht abgeschoben werden.

Zugrunde lagen Fälle aus Belgien und der Tschechischen Republik.

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Eurostat-Daten: Asylanträge in der EU gingen 2018 stark zurück

Streitthema Migration: Weniger Asylanträge in Deutschland

Exklusive Umfrage: mehr als 70 Prozent der Europäer wollen der Ukraine helfen