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Gericht: Auch kriminelle Flüchtlinge geniessen Schutz

Gericht: Auch kriminelle Flüchtlinge geniessen Schutz
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Von Stefan Grobe
Zuerst veröffentlicht am
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Flüchtlingen, die in ihrer Heimat straffällig geworden sind, darf das Asylrecht in der EU verweigert werden - sie dürfen dennoch nicht abgeschoben werden, so das höchste EU-Gericht.

EU-Staaten haben das Recht, schwer straffällig gewordenen Flüchtlingen den Asyl-Status abzuerkennen.

Das entschied das höchste EU-Gericht in Luxemburg.

Allerdings beeinträchtige der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte.

Die betroffenen Mneschen dürfen daher mitunter nicht abgeschoben werden.

Zugrunde lagen Fälle aus Belgien und der Tschechischen Republik.

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