Gericht: Auch kriminelle Flüchtlinge geniessen Schutz
Von Stefan Grobe

EU-Staaten haben das Recht, schwer straffällig gewordenen Flüchtlingen den Asyl-Status abzuerkennen.
Das entschied das höchste EU-Gericht in Luxemburg.
Allerdings beeinträchtige der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte.
Die betroffenen Mneschen dürfen daher mitunter nicht abgeschoben werden.
Zugrunde lagen Fälle aus Belgien und der Tschechischen Republik.