Von Stefan Grobe
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Flüchtlingen, die in ihrer Heimat straffällig geworden sind, darf das Asylrecht in der EU verweigert werden - sie dürfen dennoch nicht abgeschoben werden, so das höchste EU-Gericht.
EU-Staaten haben das Recht, schwer straffällig gewordenen Flüchtlingen den Asyl-Status abzuerkennen.
Das entschied das höchste EU-Gericht in Luxemburg.
Allerdings beeinträchtige der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte.
Die betroffenen Mneschen dürfen daher mitunter nicht abgeschoben werden.
Zugrunde lagen Fälle aus Belgien und der Tschechischen Republik.