Newsletter Newsletters Events Veranstaltungen Podcasts Videos Africanews
Loader
Finden Sie uns
Werbung

Gericht: Auch kriminelle Flüchtlinge geniessen Schutz

Gericht: Auch kriminelle Flüchtlinge geniessen Schutz
Copyright 
Von Stefan Grobe
Zuerst veröffentlicht am
Diesen Artikel teilen Kommentare
Diesen Artikel teilen Close Button
Den Link zum Einbetten des Videos kopieren Copy to clipboard Copied

Flüchtlingen, die in ihrer Heimat straffällig geworden sind, darf das Asylrecht in der EU verweigert werden - sie dürfen dennoch nicht abgeschoben werden, so das höchste EU-Gericht.

WERBUNG

EU-Staaten haben das Recht, schwer straffällig gewordenen Flüchtlingen den Asyl-Status abzuerkennen.

Das entschied das höchste EU-Gericht in Luxemburg.

Allerdings beeinträchtige der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte.

Die betroffenen Mneschen dürfen daher mitunter nicht abgeschoben werden.

Zugrunde lagen Fälle aus Belgien und der Tschechischen Republik.

Zu den Barrierefreiheitskürzeln springen
Diesen Artikel teilen Kommentare

Zum selben Thema

Eurostat-Daten: Asylanträge in der EU gingen 2018 stark zurück

Streitthema Migration: Weniger Asylanträge in Deutschland

Europäische Kommission verdoppelt Einsatz für die Arktis