Mutmaßlicher Islamist Sami A. muss nicht zurückgeholt werden
Trotz rechtswidriger Abschiebung muss der mutmaßliche tunesische Islamist Sami A. nicht nach Deutschland zurückgeholt werden. Das hat ein Gericht im nordrhein-westfälischen Münster entschieden.
Der mutmaßliche ehemalige Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama Ben Laden, Sami A., hatte Beschwerde gegen den entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen eingereicht. Das Gericht in Münster wies die Beschwerde jedoch zurück.
Das Abschiebungsverbot entfalle, da eine Verbalnote der tunesischen Botschaft in Berlin versicherte, Sami A. nicht zu foltern. Die Frage einer etwaigen trotzdem bestehenden Foltergefahr und die Qualität der stehenden diplomatischen Zusicherung habe das Gericht nicht bewerten müssen, hieß es.
Sami A. war am 13. Juli 2018 aus Deutschland nach Tunesien abgeschoben worden. Er galt als sogenannter "islamistischer Gefährder". Sein Fall hatte in Deutschland für große Diskussion gesorgt.