Berliner Gericht: 4 Angehörige von IS-Kämpfer nach Deutschland

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Von Euronews
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Der Beschluss wird jetzt vom Auswärtigen Amt in Berlin geprüft. Er ist noch nicht rechtskräftig, aber bislang einmalig konkret.

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Erstmals hat ein Gericht die deutsche Bundesregierung derart in die Pflicht genommen: Angehörige von Kämpfern der Miliz Islamischer Staat müssen unter bestimmten Umständen nach Deutschland zurückgeholt werden. Diesen Beschluss fasste das Verwaltungsgericht Berlin in einer Eilentscheidung.

Im vorliegenden Fall geht es um drei minderjährige Kinder und ihre aus Niedersachsen stammende Mutter. Das Gericht forderte das deutsche Außenministerium auf, die Identität der Kinder in einem syrischen Flüchtlingslager feststellen zu lassen und sie anschließend mit ihrer Mutter nach Deutschland bringen zu lassen. Alle vier Betroffenen könnten sich auf die im Grundgesetz verankerte staatliche Schutzpflicht berufen, heißt es in der Entscheidung. Und weiter: Die Zustände in dem Lager seien lebensbedrohlich für die Kinder. Daher müsse der deutsche Staat tätig werden.

Das Auswärtige Amt will den noch nicht rechtskräftigen Beschluss jetzt prüfen.

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