Urteil im Fall Maria rechtskräftig: 6 Jahre für schwere Kindesentziehung und Missbrauch

Urteil im Fall Maria rechtskräftig: 6 Jahre für schwere Kindesentziehung und Missbrauch
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Von af mit dpa
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Urteil im Fall Maria rechtskräftig: 6 Jahre für schwere Kindesentziehung und sexuellen Missbrauch in mehr als 100 Fällen

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Das Urteil im Fall der jahrelangen verschwundenen minderjährigen Maria aus Freiburg ist rechtskräftig. Die Verteidigung sowie die Vertreter der Nebenklage verzichteten nach der Staatsanwaltschaft ebenfalls auf Revision. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Freiburg mit. 

Das Urteil sei damit bindend, Rechtsmittel seien nicht mehr möglich. Am 9. Juli hatte das Gericht den 58-jährigen Täter aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen wegen schwerer Kindesentziehung und wegen sexuellen Missbrauchs in mehr als 100 Fällen zu sechs Jahren Haft verurteilt. Anschließende Sicherheitsverwahrung wurde nicht angeordnet. 

Bekannt wurde der Fall Maria auch durch "Aktenzeichen XY ... ungelöst". Im vergangenen Jahr hatte er erneut Aufsehen erregt, als das Mädchen zurück nach Freiburg kehrte. Ihre Mutter verkündete ihre Rückkehr auf Facebook. Maria hätte über das soziale Netzwerk Kontakt aufgenommen, nachdem sie einen Aufruf ihrer Familie gelesen hatte. Freunde hätten sie anschließend in Mailand abgeholt und nach Hause gebracht. 

1 944 Tage.......es ist mir und meiner Familie ein sehr großes Bedürfnis euch direkt als zweites (nach der Polizei) zu...

Publiée par Monika Beisler sur Vendredi 31 août 2018

Fünf Jahre zuvor war der Mann mit der damals 13 Jahre alten Maria ins Ausland geflüchtet und hatte das Mädchen in zahlreichen Fällen sexuell missbraucht. Im September 2018 wurde er festgenommen. Das Paar war durch Osteuropa gereist und hatte zuletzt in Italien gelebt. Zuvor war er von seiner Frau bereits wegen Kontakten zu jüngeren Mädchen angezeigt worden. 

Von dem Mann gehe jedoch keine Gefahr für die Allgemeinheit aus, stellte das Landgericht Freiburg in der Urteilsbegründung fest. Sicherungsverwahrung, wie sie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, sei nicht möglich. Wenige Tage nach dem Urteil hatte die Staatsanwaltschaft angekündigt, auf Revision zu verzichten. Verteidiger und Nebenklägerinnen legten laut Gericht im dafür möglichen Zeitraum nun ebenfalls keine Revision ein.

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