Wie geht das? Kaufhäuser wie das „Kadewe“ dürfen vollständig öffnen

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Von euronews
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Ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts kommt dem Kaufhaus zu Hilfe. Das ist nicht in allen Bundesländern so.

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Das Kaufhaus des Westens in Berlin hat sich mit Erfolg gegen Einschränkungen bei der Wiederöffnung gewehrt. Das Berliner Verwaltungsgericht gab dem Betreiber des „Kadewe“ recht, der unter anderem argumentiert hatte, es sei kein Grund ersichtlich, weshalb Einkaufszentren in der Hauptstadt unter Auflagen vollständig öffnen dürfen, Kaufhäuser aber nicht.

Bundesweit nicht einheitlich

Bundesweit einheitlich sind die Regeln nicht. So entschied etwa ein Gericht in Nordrhein-Westfalen gegen den Antrag einer Kaufhauskette, die eine Aufhebung der Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter erwirken wollte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte einen ähnlich lautenden Eilantrag ebenfalls abgelehnt.

Ungeachtet der Einschränkung der Verkaufsfläche gelten weitere Hygieneregeln, so ist beim Einkauf das Tragen einer Maske Pflicht.

„Unangenehm, aber es muss sein“

„Ich komme eben aus einem Laden und mache sie nur an der frischen Luft wieder runter. In der Bahn und in den Geschäften ziehe ich die Maske hoch“, so eine Berlinerin.

„Ich bin natürlich für die Maskenpflicht, also auch für mich zum Schutz. Ich finde das angenehmer, gerade wenn ich einkaufe“, sagt eine andere Frau.

Und ein Mann meint: „Es muss alles getan werden, damit das in den Griff zu kriegen ist. Es ist zwar unangenehm, ich erlebe es auch als wirklich unangenehm, aber es muss sein.“

Seit Mittwoch müssen in ganz Deutschland sowohl beim Einkaufen als auch bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel Mund und Nase verhüllt sein.

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