"Desaster": Loveparade-Prozess wird ohne Urteil eingestellt

Bilder, die Deutschland nie vergisst: 2010 brach bei der Loveparade in Duisburg eine Massenpanik aus.
Bilder, die Deutschland nie vergisst: 2010 brach bei der Loveparade in Duisburg eine Massenpanik aus. Copyright AP/WIEBOLD TV
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Von Euronews mit dpa
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Vor zehn Jahren verloren 21 Menschen in einer Massenpanik auf der Loveparade ihr Leben. Jetzt wurde der Prozess eingestellt. Opferanwälte sprechen von einem "schwarzen Tag für die Justiz".

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Vor knapp zehn Jahren endete die Loveparade in Duisburg in einer Katastrophe. Nun wurde das Strafverfahren eingestellt - der Mammutprozess endet ohne Urteil.

21 Tote, 650 Verletzte

Das Landgericht Duisburg hat am Montag den Prozess um das Unglück bei der Loveparade 2010 mit 21 Toten eingestellt. Eines der aufwendigsten Strafverfahren der Nachkriegszeit endet damit nach knapp zweieinhalb Jahren und 184 Sitzungstagen ohne einen Richterspruch.

In dem Prozess ging es um die tödlichen Verletzungen von 21 jungen Menschen bei einem Gedränge auf der Loveparade in Duisburg im Juli 2010. Mehr als 650 Menschen wurden verletzt. Einige leiden bis heute unter den Folgen.

Nur noch drei Angeklagte

Bei den drei zuletzt verbliebenen Angeklagten hatte das Gericht zuvor nur eine geringe Schuld vermutet. Es handelte sich um drei leitende Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters Lopavent, heute 43, 60 und 67 Jahre alt.

Die Verfahren gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und einen weiteren Lopavent-Mitarbeiter waren bereits vor über einem Jahr eingestellt worden, ebenfalls ohne Auflagen.

Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Die Beteiligten sollen unter anderem schwere Planungsfehler begangen haben.

Corona-Krise sprengte Zeitplan

Anfang April 2020 hatte das Landgericht die Einstellung des Verfahrens auch für die drei verbliebenen Angeklagten vorgeschlagen. Es begründete dies unter anderem mit zu erwartenden Corona-Einschränkungen und der absehbaren Verjährung des Tötungsvorwurfs Ende Juli.

Staatsanwaltschaft und die drei Angeklagten hatten zugestimmt. Angehörige von Todesopfern sprachen sich als Nebenkläger gegen eine Einstellung aus. Ihre Zustimmung war allerdings rechtlich nicht erforderlich.

Bei den drei verbliebenen Beschuldigten hatte bereits im Februar 2019 eine Einstellung gegen Geldauflage im Raum gestanden. Sie lehnten jedoch ab. Er wolle nicht auf sein Recht verzichten, freigesprochen zu werden, hatte ein Angeklagter damals als Grund angegeben.

Für die übrigen drei Angeklagten ging es somit weiter - bis vor einigen Wochen das Coronavirus den Zeitplan sprengte. Nachdem zuletzt am 4. März verhandelt worden war, wurde der Prozess Mitte März unterbrochen, als eine Richterin vorsorglich unter Quarantäne gestellt wurde. Anfang April schlug das Gericht dann die Einstellung vor.

"Schlechter Tag für die Justiz"

Als nächstes war ursprünglich die Einführung des 3800 Seiten umfassenden Gutachtens des Sachverständigen Prof. Jürgen Gerlach geplant. Schriftlich liegt es bereits seit Dezember 2018 allen Beteiligten vor.

In dem Gutachten hatte der Verkehrsexperte festgestellt, dass das Unglück schon in der Planungsphase hätte verhindert werden können. Schon im Vorfeld habe es mehrere Anhaltspunkte gegeben, dass das Veranstaltungsgelände für die erwarteten Besuchermengen nicht geeignet war.

"Dies ist ein schlechter Tag für die Justiz", sagte Nebenklage-Anwalt Julius Reiter am Montag nach dem Ende der letzten Sitzung in dem Mammutprozess. "Die Art und Weise der Beendigung unter Abwesenheit des Sachverständigen, den wir nicht befragen konnten, ist ein unwürdiges Ende des Prozess."

Von einem "Desaster" sprach Nebenklage-Anwalt Rainer Dietz. Er bemängelte, dass das 3800-Seiten-Gutachten des Sachverständigen nicht mehr in das Verfahren eingeführt worden sei. Damit bleibe es vorläufig und in Zivilverfahren "juristisch stets angreifbar".

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