Anhörungen zu Rechtsstaatlichkeits-Mechanismus begonnen

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Von Sandor Zsiros
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Der Europäische Gerichtshof hat seine Anhörungen zum Fall des Rechtsstaatlichkeits-Mechanismus begonnen. Die 27 Mitgliedsländer hatten sich im Dezember auf Bedingungen für den Mechanismus geeinigt, doch Polen und Ungarn waren dagegen in Luxemburg vor Gericht gegangen.

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Der Europäische Gerichtshof hat seine Anhörungen zum Fall des Rechtsstaatlichkeits-Mechanismus begonnen. Die 27 Mitgliedsländer hatten sich im Dezember auf Bedingungen für den Mechanismus geeinigt, doch Polen und Ungarn waren dagegen in Luxemburg vor Gericht gegangen.

Der Mechanismus ermöglicht es der EU, Gelder an Mitgliedsstaaten zurückzuhalten, wenn ein Mißbrauch der Mittel aus dem Haushalt oder dem Wiederaufbaufonds vorliegt. Doch sind die Bedingungen nicht an klassische Rechtsstaatlichkeitsprobleme wie Pressefreiheit und Machtkonzentration geknüpft.

Es gehe um den guten Umgang mit europäischem Geld, sagt die Ungarn-Rapporteurin des Europäischen Parlaments, die französische Abgeordnete Gwendoline Delbos-Corfield. Die Tatsache, dass alle Mitlgliedsstaaten Solidarität akzeptiert hätten und dass die Stärkeren die Schwächeren unterstützten, erfordere Transparenz, wie das Geld richtig genutzt werde.

Die Bedingungsklausel, also die Konditionalität, wird von der EU-Kommission bis zum Richterspruch nicht aktiviert. Doch nach einem grünen Licht aus Luxemburg dürfte die Klausel auf Polen und Ungarn angewandt werden und für diese Länder Kürzungen zur Folge haben.

Die Wiederaufbau-Ausgabenpläne Warschaus und Budapests wurden auf Eis gelegt wegen Bedenken über die Unabhängigkeit der Justiz und über den Kampf gegen die Korruption.

Nach den Anhörungen dieser Woche kommt als nächstes die Meinung des Generalgutachters sowie danach das Urteil. Einen Zeitpunkt dafür gibt es indes noch nicht.

Journalist • Stefan Grobe

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