Kindergeld im EU-Vergleich: Wie viel Geld gibt es in welchem Land?

Ein Mädchen in Frankfurt spielt mit einer Pusteblume. Länder in Europa unterstützen Familien auf unterschiedliche Weise: Wie viel monatliches Kindergeld gibt es wo?
Ein Mädchen in Frankfurt spielt mit einer Pusteblume. Länder in Europa unterstützen Familien auf unterschiedliche Weise: Wie viel monatliches Kindergeld gibt es wo? Copyright Michael Probst/AP
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Von Alexandra Leistner
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Steuererleichterungen, Einmalzahlungen, monatliche Hilfen… Familien in der EU werden auf unterschiedliche Weise von den Regierungen unterstützt. Ein Vergleich der monatlichen Kindergeld-Zahlung in unterschiedlichen EU-Ländern.

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Steuererleichterungen, Einmalzahlungen, monatliche Hilfen… Familien in der EU werden auf unterschiedliche Weise von den Regierungen unterstützt. Im Allgemeinen haben EU-Bürger Anspruch auf Kindergeld, in dem Land, in dem sie wohnen oder in dem sie ihre Steuern bezahlen.

Um Kinder vor Armut besser zu schützen und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, hat die Europäische Union eine Garantie für Kinder eingeführt. Jedes Land soll einen Aktionsplan ausarbeiten, das unter anderem kostenlose Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung und gesunde Ernährung umfasst.

In Deutschland, einem der reichsten Länder der EU, wird derzeit eine Kindergrundsicherung diskutiert, die zentraler Teil des Koalitionsvertrags von SPD, Grünen und FDP ist und der es vor allem bedürftigen Familien einfacher machen soll, ihnen zustehende Hilfen zu bekommen.

Erklärtes Ziel ist es, die Kinderarmut zu bekämpfen, denn in Deutschland lebt jedes fünfte Kind laut Sozialverbänden in Armut.

Das von den Grünen geführte Bundesfamilienministerium von Lisa Paus hat dazu einen Plan vorgelegt und die Finanzierung mit 12 Milliarden Euro veranschlagt, doch die FDP und Finanzminister Christian Lindner reagieren bisher ablehnend. Wie ist der aktuelle Stand in der Debatte?

Deutschland

Mit der Kindergrundsicherung reformiert Deutschland die staatliche Unterstützung für Familien. Unabhängig vom Einkommen der Eltern bekommen Eltern mit Wohnsitz in Deutschland pro Kind 250 Euro im Monat Kindergeld. 

Daran ändert auch die als eine der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP verankerte Grundsicherung für Kinder nichts, sie soll der Idee nach in erster Linie die staatlichen Leistungen für Kinder bündeln.

Denn bisher wird ein Großteil der auf rund 150 verschiedenen Leistungen, die Kindern aus Armut helfen sollen, nicht abgerufen. "Kinderzuschlag, Wohngeld und Ähnliches werden überhaupt nicht oder nur in sehr geringen Dimensionen abgerufen. Leistung funktioniert also offensichtlich nicht", so Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbund gegenüber Euronews.

Für Familien mit geringem Einkommen soll es in Zukunft also leichter werden - vor allem unbürokratischer - , zusätzliche Hilfen zum Kindergeld zu bekommen. Noch dazu soll die Kindergrundsicherung dem Vorschlag nach nicht auf die Arbeitslosenhilfe (Bürgergeld) oder Sozialhilfe angerechnet werden.

Die Kindergrundsicherung müsse eindeutig einen "Paradigmenwechsel" in der Absicherung von Kindern in Deutschland darstellen, fordert Grein.

Gewerkschaften und Sozialverbände bauen Druck auf für die Kindergrundsicherung, doch bisher streiten Grüne und FDP über die Kosten, bei denen der FDP zufolge nicht ersichtlich ist "woher diese Zahl eigentlich kommt". Gegenüber Euronews sagte der FDP-Berichterstatter für die Kindergrundsicherung, Martin Gassner-Herz, dass zu viele Details der Kindergrundsicherung noch nicht klar seien den Finanzbedarf jetzt schon festzulegen, sei daher erst der nächste Schritt.

Zum Beispiel sei bisher nicht geklärt, wie die Schnittstellen zwischen Kindergrundsicherung  und anderen Sozialleistungen aussehen soll, welche Behörde die Grundsicherung auszahlen soll oder wie die geplante Reform sich auf das Unterhaltsrecht auswirkt.

"Anzufangen mit dem Nennen eines Betrags, ohne dass klar ist, wie der sich errechnet und was genau an Inhalt dahintersteckt, das hilft uns nicht weiter", so Gassner-Herz.

Familienministerin Paus hatte in einem Interview mit der taz gesagt, die FDP wisse genau, wofür das Geld sei und diese Zahl sowie die damit verbundenen Pläne gingen aus dem Koalitionsvertrag hervor.

Gassner-Herz zufolge gehen die Vorstellungen und die Eckpunkte der Familienministerin über das, was im Koalitionsvertrag vereinbart ist, deutlich hinaus. "Und ich wundere mich, warum sie sich dann wundert, dass keine Einigkeit herrscht."

Damit die Kindergrundsicherung im Jahr 2025 ausgeschüttet werden kann, muss eine Einigung der Regierungsparteien bis nach der Sommerpause vorliegen.

Euronews hat das Familienministerium um Stellungnahme gebeten, zum Zeitpunkt des Redaktionsschluss aber keine Antwort erhalten.

Österreich

Wer in Österreich lebt und Anspruch auf Familienbeihilfe hat, erhält den Kinderabsetzbetrag. Zwischen 114 und 165,10 pro Kind je nach Alter des Kindes, ab dem 2. Kind kommt ein entsprechender Zuschlag pro Kind hinzu, der zwischen 7,10 Euro (2 Kinder) und 52 Euro (bei 7 Kindern und mehr) ausgezahlt wird.

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Dazu kommt ein pauschales Kinderbetreuungsgeld für Kinder, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten und den Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Alpenrepublik haben.

Je nach Alter und Region können die Hilfen größer ausfallen.

Frankreich

Anders als in Deutschland und Österreich werden Familienleistungen in Frankreich einkommensabhängig gezahlt. Eine weitere Besonderheit: Es gibt sie erst ab dem 2. Kind.

Für Eltern, deren Gehalt einen gewissen Betrag (für 2023 gilt das Einkommen von 2021, gemeinsam 43.665 Euro) nicht überschreitet, gibt es zudem eine Geburten- oder Adoptionsprämie von 1.019,43 € - als Einmalzahlung.

Zusätzlich zu den sogenannten "Allocations familiales" (Familienzuschlägen) gibt es in Frankreich für alle Einkommen Unterstützung zur Bezahlung von Kinderbetreuung, die Höhe der Hilfen hängt vom Einkommen des Haushalts und der Art der Kinderbetreuung ab (Krippe -privat oder öffentlich, Tagesmutter) für Kinder bis 3 Jahre.

Danach gilt für Kinder Schulpflicht, daher gibt es für die Betreuung weniger Unterstützung vom Staat: Die “école maternelle” ist die erste Schulstufe und wie alle anderen Schulen ist der Besuch kostenfrei.

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Italien

In Italien wird das Kindergeld anhand eines Indikators (ISEE, Assegno Unico e Universale per i Figli) berechnet, der Einkommen, Vermögen und die Zusammensetzung des Haushalts berücksichtigt. Generell werden aber alle Familien mit Kindern mit einem Grundbetrag unterstützt.

Die Unterstützung beim ersten Kind liegt zwischen 50 und 175 Euro, beim zweiten zwischen 100 und 350 Euro und bis zu 970 Euro bei Familien mit 4 oder mehr Kindern.

Anders als in anderen EU-Ländern, wird die Familienbeihilfe in Italien schon ab dem 7. Schwangerschaftsmonat gezahlt - also auch schon für ungeborene Kinder.

Spanien

In Spanien erhalten nur Familien das Existenzminimum (IMV, Ingreso Mínimo Vital), die sehr geringe monatliche Einkünfte haben. Die Hilfen belaufen sich auf 50 bis 100 Euro monatlich. 

Dieser Kindergeldzusatz wurde erst im Januar 2022 eingeführt und gilt auch für Familien mit Kindern, die mit einer Behinderung leben. Die Höhe der Leistung ist vom Alter der Kinder abhängig: 0-3 Jahre 100 Euro, 3-6 Jahre 70 Euro und 6 bis 18 Jahre 50 Euro im Monat.

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Die Hilfe soll das Risiko der Armut sowie die soziale Ausgrenzung verhindern von Kindern, deren Familien es an grundlegenden wirtschaftlichen Ressourcen zur Deckung der Grundbedürfnisse fehlt.

Wer diese Hilfen beantragt, muss seinen Wohnsitz in Spanien haben.

Francisco Seco/AP
In Spanien sind staatliche Hilfen für Familien vom Einkommen des Haushalts abhängig.Francisco Seco/AP

Großbritannien

In Großbritannien zahlt der Staat Familien monatlich £24 (27,17 Euro) für das erste Kind, und für jedes weitere Kind £15.90 (18 Euro).

Diese Hilfe wird Child Benefit genannt. Alle Familien mit Kindern werden unterstützt, solange ein entsprechender Antrag bei der Regierung eingegangen ist, allerdings gibt es eine Besonderheit: Familien, bei denen das Nettoeinkommen eines oder beider Partner über £50.000 (56.602 Euro) liegt, müssen - je nach Höhe des Einkommens - eine Abgabe zahlen - die High Income Child Benefit Charge, die zwar nicht höher als die monatliche Unterstützung ausfällt, ihr aber entsprechen kann.

Belgien

In Belgien spielt der soziale oder berufliche Status der Familie keine Rolle. Alle Kinder haben Anspruch auf staatliche Unterstützung, die monatlich ausgezahlt wird. Die Höhe der Grundleistung und der Zulage hängt vom Wohnsitz ab und variiert je nach Gebietskörperschaft.

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So erhalten Familien einen monatlichen Grundbetrag, der für das erste Kind zwischen 97,73 Euro bzw. für Kinder, die nach dem 01.01.2019 geboren wurden 169,79 € in der Flämischen Gemeinschaft, 164,49 pro Kind im französischsprachigen Wallonien für Kinder, die nach dem 01.01.2020 geboren wurden und 159,63 € für Kinder der deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Leistungen für das 2. oder 3. Kind variieren in der gleichen Art und belaufen sich auf bis zu 296,89 Euro für das dritte Kind im deutschsprachigen Teil Belgien.

Schweden

Alle Eltern in Schweden erhalten automatisch staatliche Hilfe für ihr Kind und das ab dem ersten Lebensmonat des Kindes, bis es 16 Jahre alt ist. Einzige Bedingung ist es, in Schweden sozialversichert zu sein.

Unabhängig vom Einkommen wird pro Kind in Schweden 1 250 SEK vom Staat überwiesen, das entspricht 110,47 Euro.

Für kinderreiche Familien gibt es zusätzliche Hilfen. Für Kinder über 16 kann die Fortsetzung des Kindergeldes unter gewissen Voraussetzungen beantragt werden.

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Portugal

Wer in Portugal staatliche Unterstützung erhält für Kinder, wird mit einem Indexwert ermittelt und hängt von Einkommen des Haushalts, dem Alter und der Anzahl der Kinder ab.

Für einkommensschwache Familien werden so zwischen 10 und 120 Euro monatliche Unterstützung gezahlt. Ab einem Einkommen, das die Höhe des fünffachen Mindestlohnes übersteigt, gibt es kein Kindergeld.

Der gesetzliche Mindestlohn (SMN) wurde in Portugal im Jahr 2023 auf 760 Euro angehoben.

Polen

In Polen gibt es für Familien seit dem 1. April 2016 eine systematische Unterstützung, unabhängig vom Einkommen. Sie gilt für alle Kinder in einem Haushalt bis zum Alter von 18 Jahren.

Für Kinder unter 5 Jahren gibt es 95 PLN (20,52 Euro) monatlich, pro Kind im Alter von 5-18 Jahren 124 PLN (26,79 Euro), pro Kind im Alter von 18-24 Jahren 135 PLN (29,16 Euro).

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Je nach Bedürftigkeit kann zudem ein einmaliges Entbindungsgeld von 1000 PLN (216,03 Euro) und verschiedene andere Zuschläge beantragt werden.

Alvaro Barrientos/AP
Kinder in Polen werden unabhängig vom Einkommen der Eltern vom Staat unterstützt. Der minimale Betrag liegt derzeit bei umgerechnet rund 20,50 Euro.Alvaro Barrientos/AP

Ungarn

In Ungarn kann Familienbeihilfe für Kinder bis 16 Jahre beantragt werden. Familien mit einem Kind erhalten 12.200 Forint (32,88 Euro), für zwei Kinder 13.300 Forint (35,85 Euro) und für drei Kinder 16.000 Forint (43,13 Euro) pro Monat.

Griechenland

Wer fünf Jahre ununterbrochen in Griechenland gelebt hat, kann Kindergeld beantragen. Die Zahlungen sind nach Einkommen gestaffelt und gehen für das erste und zweite Kind von 28 Euro monatlich bis 70 Euro. Für das dritte Kind belaufen sich die Hilfen zwischen 56 und 140 Euro.

Hinzu kommt eine mögliche Einmalzahlung zur Geburt (2.000 Euro) und gegebenenfalls Extra-Zahlungen für Familien in entlegenen oder besonders bergigen Regionen.

Wer über 15.000 Euro verdient, hat keinen Anspruch auf Kindergeld in Griechenland.

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